Veranstaltungshaftpflicht

Veranstaltungshaftpflicht

„Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“ So steht es im § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Das gilt natürlich auch, wenn eine Veranstaltung ausgerichtet wird.

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Als Veranstalter haften Sie nicht nur für Schäden, die Sie persönlich anderen Personen (z. B. einem Besucher oder einem Anwohner) zufügen, sondern auch für die Schäden, die durch Ihre Helfer verursacht werden. Ihre Helfer sind als Ihre Erfüllungsgehilfen für Sie im Einsatz, daher obliegt Ihnen grundsätzlich auch die Haftung für deren Fehlverhalten. Da Sie unmöglich überall gleichzeitig anwesend sein können, um einen korrekten Ablauf zu beaufsichtigen bzw. zu gewährleisten, müssen Sie darauf vertrauen, dass Ihre Leute auf den Veranstaltungen alles richtig machen. Die Veranstalterhaftpflicht ist daher ein unverzichtbares Muss für jeden Veranstalter, der böse Überraschungen auf seinen Veranstaltungen vermeiden möchte.

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Leistungen der Veranstalterhaftpflicht:

In unserem Veranstalterhaftpflicht Vergleich finden Sie die Tarife der EventAssec und der Versicherer Mannheimer Versicherung AG, Nürnberger Versicherung und die HVS (Hamburger Versicherungs Service AG).

eventAssec
Mannheimer
eventAssec
HVS
eventAssec
Nürnberger
Deckungssumme
Vermögensschäden
Vereinbarte
Deckungssumme gilt
pauschal für Personen-,
Sach- und
Vermögensschäden
Vereinbarte
Deckungssumme gilt
pauschal für Personen-,
Sach- und
Vermögensschäden
250.000 Euro
Mietsachschäden an
Räumen und Gebäuden
durch Feuer und
Explosion
In Höhe der
vereinbarten
Deckungssumme, max.
5 Millionen Euro
1 Million Euro 500.000 Euro
Sachschäden an gemieteten
Räumen und Gebäuden
durch sonstige
Ursachen
15.000 Euro 250.000 Euro 10.000 Euro
Zubereitung und
Abgabe von Speisen
und Getränken in
eigener Regie
Bereitstellen und
Unterhaltung von
sanitären Anlagen
Aufbau, Unterhaltung
und Abbau von
Veranstaltungstechnik,
Zelten, Verkaufsständen

Wenn Sie sich für ein Angebot entschieden haben, können Sie die gewählte Veranstaltungshaftpflicht der Versicherung nach dem berechnen gleich online abschließen. Bei Fragen zur Veranstalterhaftpflichtversicherung nutzen Sie als Kontakt bitte die Telefonnummer 030 – 474 86 7 0. Ein spezialisierter Mitarbeiter steht Ihnen hier für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Nach dem Abschluss der Veranstaltungshaftpflichtversicherung bekommen Sie eine E-Mail mit dem Eingang des Deckungsauftrages. Innerhalb von wenigen Tagen bestätigen wir Ihnen den vorläufigen Versicherungsschutz für Ihre Veranstaltung über die Haftpflicht. In der Regel folgt die Police der Veranstaltungshaftpflichtversicherung innerhalb von 10 Tagen von der Versicherung.

Ein Risiko für Schadensfälle ist natürlich auch bei einer Veranstaltung gegeben. Aus diesem Grund sollten Sie auch eine Veranstalterhaftpflicht besitzen. Leicht können bei der Durchführung der Veranstaltung Sachschäden oder sogar Personenschäden durch eine leichte Fahrlässigkeit des Veranstalters entstehen.

Schäden an gemieteten Gebäuden und Räumen durch Teilnehmer, Gäste und Besucher gehören grundsätzlich nicht zu den Leistungen einer Veranstaltungshaftpflichtversicherung. Aber auch hier haben wir eine Lösung im Angebot. Die Veranstaltungshaftpflichtversicherung der Hiscox Versicherung bietet Versicherungsschutz für Schäden, die durch Teilnehmer, Gäste, Besucher und Zuschauer an vom Versicherungsnehmer gemieteten gebäuden und/oder Räumen sowie den dazugehörigen, fest verbauten Einrichtungen verbaut werden und die konkrete Person des Schädigers aber nicht ermittelt werden kann.

Diese besonderen Leistungen der Veranstalterhaftpflichtversicherung sind jedoch an bestimmte Voraussetzungen der Versicherung geknüpft. Hier können Sie in einem Gespräch mit uns herausfinden, ob dieser Einschluss sinnvoll ist.

Untenstehende Schadensbeispiele zeigen, wie sinnvoll eine Veranstaltungshaftpflicht ist. Nach diesem Überblick von verschiedenen Schäden sollte jeder Veranstalter sich bewusst sein, daß es ohne eine Veranstalterhaftpflichtversicherung 2020 nicht geht. Die Risiken sind einfach zu vielfältig und das meiste liegt nicht in der eigenen Hand (zum Beispiel bei einem Open-Air-Konzert).

Sach-, Personenschäden und Vermögensschäden bei der Veranstalterhaftpflicht

Die Veranstalterhaftpflichtversicherung der EventAssec gewährt dem Versicherungsnehmer und mit den mitversicherten Personen, Versicherungsschutz, wenn diese im Zusammenhang mit der in der Police der betreffenden Versicherung beschriebenen Veranstaltung von einem Dritten aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts für einen Personenschaden, Sachschaden oder daraus folgenden Vermögenschaden verantwortlich gemacht werden.

Veranstalterhaftpflicht – Schadenbeispiel 1 – Ausschank

Einer der Helfer, der in der Bar fürs Spülen von Gläsern eingesetzt ist, bemerkt nicht, dass eine kleine Scherbe vom Glasrand abbricht. Diese klebt durch die Restfeuchtigkeit noch im Glas, als es erneut beim Ausschank eingesetzt wird. Der Besucher trinkt die Scherbe mit, die letztlich mehrere kleine Perforationen in seinem Darm verursacht. Er muss sich in ärztliche Behandlung begeben und fordert ein Schmerzensgeld von Ihnen.

Veranstalterhaftpflicht – Schadenbeispiel 2 – Bühne

Beim Aufbau einer Bühne haben zwei Ihrer Stagehands bei zwei Elementen vergessen, diese durch Verbindungsstifte mit den restlichen zu verbinden. Beim abendlichen Auftritt belastet einer der Musiker das Bühnenelement so, dass es wegrutscht. Er rutscht hinterher, fällt von der Bühne und bricht sich beim Aufschlag die Schulter. Beim Rickenbacker-Bass, den er umgehängt hatte, bricht der Hals. Er fordert Schmerzensgeld, Verdienstausfall und die Reparaturkosten für das Instrument.

Veranstalterhaftpflicht – Schadenbeispiel 3 – Beschädigung beim Aufbau

Während des Aufbaus bei einer Messe werden Container mit schwerem Material mit fixierten Rollen in die Messehalle geschoben. Dabei wird das Parkett der Messehalle zerkratzt.

Aufgabe der Haftpflichtversicherung ist es aber nicht nur, berechtigte Schadenersatzforderungen zu begleichen. Eine weitere wesentliche Funktion besteht in der Prüfung der gestellten Ansprüche – und ggf. auch in der Abwehr unberechtigter. Dies beinhaltet auch die Kosten rechtlicher Auseinandersetzungen inkl. den Gang vor Gericht und durch alle Instanzen, wenn es nötig ist.

Ein klassisches Beispiel für solche unberechtigten Ansprüche sind Schäden, die durch Besucher Ihrer Veranstaltung verursacht wurden. Oft besteht in solchen Fällen der einzige Bezug zwischen dem Schaden und Ihnen darin, dass der Schädiger zuvor auf Ihrem Event war. Sie trifft im Regelfall keinerlei Schuld, wenn danach etwa Hauswände beschmiert oder Autos demoliert wurden. Hier schützt Sie die „passive Rechtsschutzfunktion“ der Veranstalterhaftpflicht.

Versichert ist die persönliche gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers in seiner Eigenschaft als Veranstalter, der im Deckungsauftrag und im Versicherungsschein beschriebenen Veranstaltung.

Grundlagen sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Haftpflichtversicherung (AHB) und die Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen (BBR) der Veranstaltungs-Haftpflichtversicherung (kurzfristig) in der Fassung der jeweiligen Versicherungsunternehmen.

Außerdem gelten die Besonderen Vereinbarungen, die wir exklusiv für Sie mit den Versicherungsunternehmen getroffen haben.

Mitversichert gilt die gesetzliche Haftpflicht insbesondere:

  • aus dem Auf- und Abbau von zur Veranstaltung erforderlichen Einrichtungen, Technik und dergleichen
  • aus Verkehrssicherungspflichten im Hinblick auf die Veranstaltung
  • aus Bewachung und Sicherung der Veranstaltung
  • aus der Beauftragung fremder Unternehmen mit der Ausführung von Aufgaben/Arbeiten im Interesse des Veranstalters
  • aus dem Besitz oder der Verwendung von Hebezeugen, z. B. Kräne, Feldbahnen zur Beförderung von Sachen
  • aus Werbeveranstaltungen, dem Vorhandensein von Werbeeinrichtungen (Transparente, Leuchtröhren, Werbetafeln etc.)

Wir möchten, dass Sie mit uns zufrieden sind und auch Ihre übernächste Veranstaltung über uns versichern.

Deshalb informieren wir Sie hier auch über die wichtigsten Ausschlüsse:

  • Eigenschäden
  • Gebrauch von zulassungspflichtigen Fahrzeugen
  • Schäden durch Besucher
  • Wissentliches Abweichen von Gesetzen, Verordnungen, Vorschriften

Unseres Wissens nach versichert kein deutsches Versicherungsunternehmen diese Ausschlüsse mit.

Wir informieren Sie aber lieber vor Vertragsabschluss, anstatt Sie erst im Schadenfall auf das „Kleingedruckte“ zu verweisen.

  • Art der Veranstaltung (Tanzveranstaltung, Karnevalsumzug, Hochzeit, Party, Sportturnier etc.)
  • Voraussichtliche Besucher-/Teilnehmerzahl
  • Ort der Veranstaltung
  • Dauer der Veranstaltung mit Angabe der Auf- und Abbauzeiten
  • Sind folgende Sonderrisiken vorhanden:
    • Hüpfburgen, Spielgeräte
    • Tribünen
    • Feuerwerk
    • Einsatz von Fahrzeugen (z.B. bei Karnevalsumzügen)
      Wenn ja benötigen wir die Anzahl der zugelassenen Fahrzeuge und der nicht zugelassenen Fahrzeuge (Brauchtumsfahrzeuge)
    • Einsatz von Pferden und Fuhrwerken
      Wenn ja benötigen wir die jeweilige Anzahl
    • Ist eine Absicherung von Flurschäden und Schäden an Leiteinrichtungen gewünscht?
  • Fragebogen für Angebotserstellung

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Im Bereich der Veranstaltungsversicherung sollten Veranstalter sich neben der Veranstaltungshaftpflichtversicherung auch über einen Rechtsschutz für Veranstaltungen und der Veranstaltungstechnikversicherung informieren. Die Veranstaltungstechnikversicherung funktioniert in etwa wie eine Elektronikversicherung. Equipment wie Zelte können hier auch mitversichert werden. Auch einem Verein bieten wir den richtigen Schutz mit einer Vereinshaftpflichtversicherung. Gerne beraten wir Sie zu den verschiedenen Möglichkeiten.

Als Versicherungsmakler stehen wir, neben der Veranstalterhaftpflichtversicherung, unseren Kunden auch in den anderen Bereichen der Versicherungen zur Verfügung. So können sich unsere Kunden beispielsweise über die Kfz-Versicherung, Transportversicherung, Berufshaftpflichtversicherung, Vermögensschadenhaftpflicht, Betriebshaftpflichtversicherung, private Krankenversicherung, Hochzeitsversicherung, Garderobenversicherung, Rechtsschutzversicherung, private Unfallversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, private Altersvorsorge, Hausratversicherung und Wohngebäudeversicherung die notwendigen Informationen bei uns einholen.

Als Kontakt nutzen Sie bitte unsere E-Mail info@compactteam.de oder sie können auch einfach zum Telefon greifen. Unter der Nummer 030 – 474 86 7 0 erreichen Sie uns am Montag bis Freitag zwischen 08:00 bis 17:00 Uhr. Natürlich legen wir hohen Wert auf einen lückenlosen Datenschutz.

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