Handwerkliche Event-Dienstleister

Handwerkliche Event-Dienstleister

Bühnenbauer, Tontechniker, Lichttechniker, Zelt- und Messebauer – ohne diese Fachkräfte ist keine größere Veranstaltung durchführbar. Daher ist es besonders wichtig, dass nicht jede Unachtsamkeit in der Hektik des Auf- und Abbaus gleich die Existenz bedroht.

Jetzt direkt absichern

Das Versicherungskonzept, das wir hier exklusiv anbieten, ist speziell auf Ihre Tätigkeiten als Veranstaltungstechniker abgestimmt. Alle in dieser Branche üblichen Tätigkeiten sind mitversichert. Ob das Installieren von elektronischem Equipment, das Verlegen von Wasser-Zuleitungen und Ableitungen, Rigging-Arbeiten und vieles mehr.

Insbesondere werden folgende Schäden mitversichert (Auszug aus den Versicherungsbestimmungen):

  • Tätigkeitsschäden
  • Obhutsschäden
  • Schäden durch nicht zulassungs- und nicht versicherungspflichtige Kraftfahrzeuge einschließlich selbstfahrender Arbeitsmaschinen
  • Mietsachschäden an Räumen und Gebäuden
  • Mietsachschäden an beweglichen Sachen
  • Schäden durch den Verlust von fremden Schlüsseln und fremden Codekarten
  • Mängelbeseitigungsnebenkosten
  • Auslösen von Fehlalarmen
  • Energiemehrkosten

Gegen einen geringen Mehrbeitrag lassen sich über dieses Konzept auch die privaten Haftpflichtrisiken für Sie und Ihre Familie mitversichern. Wenn Sie auch Veranstaltungen durchführen, sollten Sie auch eine Veranstalterhaftpflicht mit einschließen.

Wir möchten, dass Sie mit uns zufrieden sind und uns weiter empfehlen. Deshalb informieren wir Sie hier auch über die wichtigsten Ausschlüsse:

  • Schäden durch Vorsatz
  • Schäden durch die Benutzung zulassungspflichtiger Kraftfahrzeuge
  • Erfüllungsansprüche/ Mängelbeseitigung

Unseres Wissens nach versichert kein deutsches Versicherungsunternehmen diese Ausschlüsse mit. Wir informieren Sie aber lieber vor Vertragsabschluss, anstatt Sie erst im Schadensfall auf das “Kleingedruckte” zu verweisen.

  • Genaue Tätigkeitsbeschreibung
  • Anzahl der in Ihrem Betrieb tätigen Personen
  • Sollen gelegentliche Aushilfskräfte mitversichert werden?
    Wenn Ja, wie viel Aushilfskräfte sind im Schnitt für Sie tätig?
  • Sollen die Risiken von Bühnenpyrotechnik mitversichert werden?
  • Sollen private Risiken mitversichert werden?
  • Eventuell vorhandene Vorversicherungsdaten?
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Als Veranstalter haften Sie für Unfälle und Schäden, die im Rahmen des Events entstehen – eine Veranstaltungs­haftpflicht­ ist deshalb unverzichtbar.

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Zelte, Bühnen, Sanitärcontainer, Licht, Ton, Video und vieles mehr: So sichern Sie Ihre Veranstaltungstechnik bei uns optimal ab.

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Gewitter, Streik, Technikprobleme: Diese Versicherung gibt finanziellen Schutz, falls ein Event ausfällt, abgebrochen oder verschoben werden muss.

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Sie organisieren beruflich Veranstaltungen? Dann empfehlen wir unsere Betriebshaftpflicht für Eventagenturen, Veranstaltungstechniker und Medienberufe.

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Unsere in Deutschland in dieser Form einzigartige Event-All-Risk-Versicherung vereint verschiedene sonst einzeln abzuschließende Versicherungen.

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Ärger mit Vertragspartnern? Die Veranstaltungs-Rechtsschutz­versicherung trägt die Kosten für Anwalt und Gericht oder Mediation.

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