Betriebshaftpflicht

Betriebshaftpflicht für Eventagenturen

Kurzgefasst enthält dieses Konzept folgenden Versicherungsschutz:

  • Betriebshaftpflicht für den Betrieb einer Eventagentur
  • Veranstaltungshaftpflicht für in Auftrag genommene Veranstaltungen, auch das Auftraggeber-Risiko lässt sich mitversichern
  • Veranstaltungshaftpflicht für selbst durchgeführte Veranstaltungen bis 10.000 Besucher/Teilnehmer pro Tag

Beitragsberechnungsgrundlage ist der Jahresumsatz.

Damit entfällt die Einzelanmeldung der Veranstaltungen und die Unterscheidung in verschiedenartige Events. Auch die Meldung der Mitarbeiter inkl. Saisonkräfte, Hilfskräfte etc. entfällt.

Durch den Einschluß selbst durchgeführter Veranstaltungen bis 10.000 Besucher/Teilnehmer ist dieses Konzept auch eine sehr günstige und komfortable Alternative gegenüber einzelnen Veranstaltungs-Haftpflichtversicherungen für Veranstalter, die mehr als 6 Veranstaltungen pro Jahr durchführen oder mit größeren Besucher und/oder Teilnehmerzahlen rechnen. Natürlich können Veranstalter über unseren Vergleich auch eine einzelne Veranstalterhaftpflicht online abschließen. Mehr Infos auch über Veranstaltungsversicherung.

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Mitversichert gilt die gesetzliche Haftpflicht insbesondere:

  • aus dem Auf- und Abbau von zur Veranstaltung erforderlichen Einrichtungen, Technik und dergleichen
  • aus Verkehrssicherungspflichten im Hinblick auf die Veranstaltung
  • aus Bewachung und Sicherung der Veranstaltung
  • aus der Beauftragung fremder Unternehmen mit der Ausführung von Aufgaben/Arbeiten im Interesse des Veranstalters
  • aus dem Besitz oder der Verwendung von Hebezeugen, z. B. Kräne, Feldbahnen zur Beförderung von Sachen
  • aus Werbeveranstaltungen, dem Vorhandensein von Werbeeinrichtungen (Transparente, Leuchtröhren, Werbetafeln etc.)

(nicht für reine Veranstalter)

  • Auftraggeberrisiko – Ihre Kunden benötigen keine eigene Veranstaltungshaftpflicht-Versicherung mehr
  • Verschuldensunabhängige Haftung bei Mietsachschäden an Räumen und Gebäuden – oft angefragt; hier exklusiv mitversicherbar
  • Flurschäden und Schäden an Leiteinrichtungen als Pauschallösung – Es ist also keine gesonderte Anmeldung vor jeder Open-Air Veranstaltung notwendig.

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Betriebshaftpflicht für handwerkliche Event-Dienstleister

Bühnenbauer, Tontechniker, Lichttechniker, Zelt- und Messebauer – ohne diese Fachkräfte ist keine größere Veranstaltung durchführbar. Daher ist es besonders wichtig, dass nicht jede Unachtsamkeit in der Hektik des Auf- und Abbaus gleich die Existenz bedroht.

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Das Versicherungskonzept, das wir hier exklusiv anbieten, ist speziell auf Ihre Tätigkeiten als Veranstaltungstechniker abgestimmt. Alle in dieser Branche üblichen Tätigkeiten sind mitversichert. Ob das Installieren von elektronischem Equipment, das Verlegen von Wasser-Zuleitungen und Ableitungen, Rigging-Arbeiten und vieles mehr.

Insbesondere werden folgende Schäden mitversichert (Auszug aus den Versicherungsbestimmungen):

  • Tätigkeitsschäden
  • Obhutsschäden
  • Schäden durch nicht zulassungs- und nicht versicherungspflichtige Kraftfahrzeuge einschließlich selbstfahrender Arbeitsmaschinen
  • Mietsachschäden an Räumen und Gebäuden
  • Mietsachschäden an beweglichen Sachen
  • Schäden durch den Verlust von fremden Schlüsseln und fremden Codekarten
  • Mängelbeseitigungsnebenkosten
  • Auslösen von Fehlalarmen
  • Energiemehrkosten

Gegen einen geringen Mehrbeitrag lassen sich über dieses Konzept auch die privaten Haftpflichtrisiken für Sie und Ihre Familie mitversichern.

Wir möchten, dass Sie mit uns zufrieden sind und uns weiter empfehlen. Deshalb informieren wir Sie hier auch über die wichtigsten Ausschlüsse:

  • Schäden durch Vorsatz
  • Schäden durch die Benutzung zulassungspflichtiger Kraftfahrzeuge
  • Erfüllungsansprüche/ Mängelbeseitigung

Unseres Wissens nach versichert kein deutsches Versicherungsunternehmen diese Ausschlüsse mit. Wir informieren Sie aber lieber vor Vertragsabschluss, anstatt Sie erst im Schadensfall auf das “Kleingedruckte” zu verweisen.

  • Genaue Tätigkeitsbeschreibung
  • Anzahl der in Ihrem Betrieb tätigen Personen
  • Sollen gelegentliche Aushilfskräfte mitversichert werden?
    Wenn Ja, wie viel Aushilfskräfte sind im Schnitt für Sie tätig?
  • Sollen die Risiken von Bühnenpyrotechnik mitversichert werden?
  • Sollen private Risiken mitversichert werden?
  • Eventuell vorhandene Vorversicherungsdaten?

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Betriebshaftpflicht für Medienberufe

Sie haben bisher für sich noch nicht die richtige Haftpflichtversicherung auf unserer Internetseite gefunden, weil Sie weder Veranstalter, Eventagentur noch Veranstaltungstechniker sind?

Und doch sind Sie auf uns aufmerksam geworden, da Sie häufig im Umfeld von Veranstaltungen tätig sind?

Hier haben wir bestimmt auch den passenden Versicherungsschutz für Sie mit unserem Haftpflicht-Konzept für freiberufliche Tätigkeiten im Medienbereich.

Hier unterscheiden wir in 2 Kategorien:

Kategorie 1:

Nur gelegentliche handwerkliche Tätigkeiten auf fremden Grundstücken und mit fremden Sachen

Hierzu zählen: 
Choreograf, Cutter, Dirigent, Kapellmeister, Dramaturg, Drehbuchautor, Fernsehsprecher, Filmschnittmeister, Komponist, Korrektor, Lektor, Moderator, Musik- und Theaterkritiker, Pressereferent, Redakteur, Rundfunksprecher, Schriftsteller, Künstlermanagement

Kategorie 2:

Häufige handwerkliche Tätigkeit auf fremden Grundstücken und mit fremden Sachen

Hierzu zählen:
Aufnahmeleiter, Tänzer, Filmaufnahmeleiter, Filmvorführer, Fotoreporter, Fotograf, Journalist, Kameramann, Maskenbildner, Musiker, Produktionsleiter, Reporter, Schauspieler, Tontechniker, DJ

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Das Versicherungskonzept, das wir hier exklusiv anbieten, ist speziell auf die genannten Tätigkeiten abgestimmt. Alle in dieser Branche üblichen Tätigkeiten sind mitversichert.

Mitversichert gilt die gesetzliche Haftpflicht insbesondere folgende Schäden (Auszug aus den Versicherungsbedingungen):

  • Bearbeitungsschäden
  • Abhandenkommen von Sachen der Betriebsangehörigen und Besucher
  • Schäden durch nicht zulassungs- und nicht versicherungspflichtige Kraftfahrzeuge einschließlich selbstfahrender Arbeitsmaschinen
  • Mietsachschäden an Räumen und Gebäuden
  • Mietsachschäden an Arbeitsgeräten und selbstfahrenden Arbeitsmaschinen
  • Schäden durch den Verlust von fremden Schlüsseln und fremden Codekarten
  • Mängelbeseitigungsnebenkosten

Wir möchten, dass Sie mit uns zufrieden sind und uns weiterempfehlen. Deshalb informieren wir Sie auch hier über die wichtigsten Ausschlüsse:

  • Schäden durch Vorsatz
  • Schäden durch die Benutzung zulassungspflichtiger Kraftfahrzeuge
  • Erfüllungsansprüche/ Mängelbeseitigung

Unseres Wissens nach versichert kein deutsches Versicherungsunternehmen diese Ausschlüsse mit. Wir informieren Sie aber lieber vor Vertragsabschluss, anstatt erst im Schadensfall auf das “Kleingedruckte” zu verweisen.

  • Genaue Tätigkeitsbeschreibung
  • Anzahl der in Ihrem Betrieb tätigen Personen
  • Eventuell vorhandene Vorversicherungsdaten

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