Veranstaltungsversicherung

Veranstaltungsversicherung

Was versteht man unter einer Veranstaltungsversicherung?

In der Regel denken viele Veranstalter auch im Jahr 2020 noch, wenn sie für Ihre Veranstaltung eine Versicherung suchen, an die Veranstalterhaftpflichtversicherung. Denn bei Veranstaltungen gilt folgendes : „Kommt es bei einer Veranstaltung zu einem Schaden an Sachen oder Personen, so haftet der Veranstalter dafür“. Um dieses Risiko abzusichern, gibt es die Veranstalterhaftpflicht.

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Als Spezialist im Bereich der Veranstaltungsversicherungen versichern wir Events und Veranstaltungen nicht nur in Deutschland, sondern weltweit. Auf der Startseite unserer Website finden Sie viele hochwertige Veranstaltungen mit über 100 000 Besuchern, die wir schon absichern durften.

Neben dem Risiko von Schäden im Rahmen einer Haftpflicht gibt es natürlich noch das eigene finanzielle Risiko eines Veranstaltungsausfalles. Hier können bei den Veranstaltern bei einer Absage oder einem kurzfristigen Ausfall schwerwiegende finanzielle Probleme durch bereits entstandene Ausgaben auftreten. Gerade in modernen Zeiten, wo wir uns immer neueren Gefahren aussetzen müssen (z.B. Corona Virus) sollte man als Veranstalter eine gewisse Sensibilität besitzen.

Die dritte Veranstaltungsversicherung ist die Equipmentversicherung oder Veranstaltungstechnikversicherung. Hier können bei Veranstaltungen Mobiliar, Technik oder Zelte versichert werden. Auch hierfür haben wir einen speziellen Bereich in unserem Veranstaltungsversicherung Vergleich. Hier finden Sie die Mannheimer Versicherung AG, Nürnberg er und Allianz Versicherung AG.

Warum sollte man seine Veranstaltung versichern?

Als Veranstalter hat man eine Verantwortung gegenüber den Besuchern und Teilnehmern einer Veranstaltung. Kein Abschluss einer Veranstaltungsversicherung im Bereich Veranstaltungshaftpflicht kann sogar gegebenenfalls als ein Verstoß gegen die Sorgfaltspflichten des Veranstalters angesehen werden.

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So etwas kann zur persönlichen Inanspruchnahme bis hin zum Straftatbestand führen. Der Vorsatz ist ausgeschlossen. Eine Haftpflicht für die Veranstaltung ist gewissermaßen eine Pflichtversicherung für den Veranstalter. Daran sollte niemand sparen.

Welche Versicherungen befinden sich im Veranstaltungsversicherung Vergleich?

Im Veranstaltungsversicherung Vergleich finden Sie die Tarife der Mannheimer Versicherung AG, HVS, Allianz Versicherung, Hiscox und Nürnberger Versicherung. Hierüber können Sie online die Veranstaltungshaftpflicht, Veranstaltungsausfallversicherung und Veranstaltungstechnik Versicherung berechnen und abschließen. Selbstverständlich stehen wir unter 030 – 474 86 7 0 für eine Beratung zur Verfügung.

Veranstalterhaftpflichtversicherung

Die Veranstalterhaftpflichtversicherung deckt im Rahmen des beantragten und policierten Versicherungsschutzes entstandene finanzielle Schäden verschuldensabhängig ab. Des weiteren wehrt sie aber auch unberechtigte Ansprüche ab.

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Was kann ein unberechtigter Anspruch sein ? Nehmen wir an, auf einer Veranstaltung stürzt ein betrunkener Besucher und bricht sich das Bein. Jetzt will er für diesen Schadensfall den Veranstalter in Regress nehmen. Hier liegt natürlich keine Schuld des Veranstalters vor, so dass die Versicherung diesen Schadensersatzanspruch ablehnen. Notfalls bis vor Gericht. Das Kostenrisiko trägt der Versicherer.

Viele Veranstalter denken leider auch an den trügerischen Schutz in Form einer Rechtsschutzversicherung. Der Rechtsschutz übernimmt beispielsweise keine Kosten, wenn der Vorwurf vorsätzlichen Verhaltens im Raum steht. Sie trägt auch nur die Verfahrenskosten. Ausgesprochene Geldbußen, Schmerzensgeld oder Ersatz aus dem Schaden muss der Veranstalter selbst aus eigener Tasche bezahlen.

Versicherungsschutz :

Die Veranstaltungshaftpflichtversicherung bietet einen leistungsstarken Schutz. Im Rahmen der gesetzlichen Haftpflicht sind insbesondere Ansprüche aus :

  • der Nutzung und dem Aufbau und Abbau von für die Veranstaltung erforderlichen Einrichtungen (hierzu gehört auch die Technik und das Equipment)
  • Pflichten bezüglich der Verkehrssicherheit beim zu veranstaltenden Event
  • Veranstaltungsbewachung und Veranstaltungssicherheit
  • der Beauftragung fremder Unternehmen mit der Ausführung von Arbeiten und Aufgaben, die im Interesse des Veranstalters ausgeführt werden
  • der Verwendung oder dem Besitz von Hebezeugen zur Beförderung von Sachen gedeckt. Auch das Vorhandensein von Werbeeinrichtungen gehört dazu. Hierzu zählen z.B. Werbetafeln und Leuchtröhren.

Die Verkehrssicherungspflicht Definition findet sich im 823 ff. BGB. Es geht um die Pflicht des Veranstalters zur Sicherung von Gefahrenquellen. Das Unterlassen dieser Verkehrssicherung kann zu Schadensersatzansprüchen von beteiligten Personen führen. Hier sollte man auf die umfangreiche Einzelfallrechtsprechung achten.

Veranstalter sind verpflichtet, das notwendige und zumutbare zu unternehmen, damit Besuchern und Mitwirkenden nichts passieren kann. Dies gilt ebenso für Passanten und Anwohner.

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Der klassische Deckungsumfang einer Veranstaltungsversicherung im Sinne der Haftpflichtversicherung umfasst Personenschäden, Sach- und Vermögensschäden und eine Umwelthaftpflicht. Üblicherweise wird von den Versicherungen eine Absicherung in Höhe von 3 Millionen Euro bis 15 Millionen Euro angeboten. Eine Deckungssumme von 5 Millionen wird von vielen Versicherungen empfohlen.

Zusätzlich kann man noch Sachschäden an gemieteten an Gebäuden und Räumen durch Feuer, Leitungswasser und Abwasser versichern lassen. In gut bis „sehr gut“ Tarifen ist dieser Versicherungsschutz aber inkludiert. Diese Tarife finden Sie in unserem Veranstaltungsversicherung Vergleich.

Des weiteren können Mietsachschäden an Gebäuden und Räumen durch sonstige Ursachen und Mietsachschäden an gemieteten oder geliehenen beweglichen Dingen versichert werden. Schäden an Wegen, Plätzen und Grünanlagen nach VwV § 29 StVO, kurz Flurschäden genannt, können ebenfalls mitversichert werden. Dieses Angebot können Sie auch problemlos in unserem Rechner wählen.

Zusätzliches Risiko sind Aufbauten von Tribünen, Bühnen und Zelte. Ebenfalls stellt ein Feuerwerk bei Veranstaltungen einen zusätzlichen Risikotatbestand dar. Ebenfalls gilt dies für Tiere, Gespanne oder Spielgeräte für Kinder. Am häufigsten ist dies bei der Hüpfburg der Fall. Mit einem Klick lassen sich diese Risiken mitversichern.

Veranstalterhaftpflichtversicherung Kosten

In unserem Beispiel zeigen wir die Veranstalterhaftpflicht Kosten bei einer Veranstaltung mit bis zu 500 Personen, Risikoklasse A, 3 Millionen Deckungssumme und kein weiteres Risiko vorhanden.

Mannheimer HVS Nürnberger
Einmalbeitrag inkl. 19%
Versicherungssteuer
105,91 € 101,15 € 95,20 €
Mietsachschäden an
Räumen und Gebäuden
durch Feuer und Explosion
In Höhe der vereinbarten
Deckungssumme, max.
5.000.000 €
1.000.000 € 500.000 €
Mietsachschäden an
Räumen und Gebäuden
durch Leitungswasser und
Abwässer
In Höhe der vereinbarten
Deckungssumme, max.
5.000.000 €
3.000.000 € 500.000 €
Mietsachschäden an
Räumen und Gebäuden
durch sonstige Ursachen
15.000 € 250.000 € 10.000 €
Mietsachschäden an
beweglichen Sachen
5.000 € 25.000 €
Schäden durch den Verlust
fremder
Schlüssel/Codekarten
10.000 € 50.000 € 10.000 €
Bearbeitungsschäden 5.000 € 500.000 € 10.000 €

Veranstaltungsausfallversicherung

Die Veranstaltungsausfallversicherung bewegt sich ein wenig im Schatten der Veranstalterhaftpflichtversicherung. In unsicheren Zeiten, wo ein Corona Virus ein ganzes Land und eine Branche lahmlegen kann, gehört diese Absicherung mehr in den Fokus der Veranstalter.
Nicht jeder kann den Ausfall oder den Abbruch einer Veranstaltung finanziell verkraften.

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Ab wann spricht man von einem Veranstaltungsausfall?

Ein Veranstaltungsausfall im Sinne der Versicherungsbedingungen (beispielsweise von Hiscox) ist gegeben, wenn eine in der Police bezeichnetes Event unvorhergesehen ausfällt, abgebrochen oder in der Durchführung wesentlich geändert wird und der Grund dafür außerhalb des Einflussbereichs des Versicherungsnehmers oder mitwirkender Personen liegt. Als mitwirkende Personen werden Mitarbeiter, Subunternehmer oder sonstiger Vertragspartner bezeichnet, denen sich der Versicherungsnehmer bedient.

Versicherungssschutz :

Versicherungsschutz besteht für Vermögensschäden, dem Versicherungsnehmer durch

  • den Ausfall,
  • den Abbruch,
  • die Änderung in der Durchführung

der im Versicherungsvertrag bezeichneten Veranstaltung infolge der versicherten Gefahren und Schäden unmittelbar entstehen.

Neben dem grundlegenden Versicherungsschutz können Veranstalter eine Ausfallversicherung noch für weitergehende Risiken abschließen. So ist es noch möglich, folgende Gründe abzusichern :

  • Ausfall oder Abbruch der Veranstaltung durch Nichtauftritt wichtiger Personen
  • Katastrophenwetter wie Starkregen
  • Terror und Terrordrohung
  • Streik, Aussperrung, Innere Unruhen
  • Nationaltrauer und Eingriffe von hoher Hand

Neben den Kosten der abgesagten Veranstaltungen kann auch der entgangene Gewinn abgesichert werden. Hier besteht auch Versicherungsschutz für die Entschädigung von entgangenem Gewinn. Der Gewinn ist die Differenz zwischen den Veranstaltungseinnahmen und den Veranstaltungskosten, die nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge oder nach den besonderen Umständen mit Wahrscheinlichkeit erwarten werden konnte.

Veranstaltungsausfallversicherung Kosten

Wir zeigen Ihnen hier einem Beispiel mit einer Versicherungssumme von 20 000 Euro und einer beantragten Grunddeckung.

Mannheimer
Einmalbeitrag inkl. 19%
Versicherungssteuer
261,80 €
Versicherungssumme 20.000 €
Allgemeiner Ausfall oder Abbruch der Veranstaltung
durch Ursachen, die der Veranstalter nicht zu
verantworten hat
Obligatorisch versichert

Equipment- und Veranstaltungstechnikversicherung

Bei der Veranstaltungstechnik Versicherung ist das Eigentum des Versicherungsnehmers stehende bewegliche Veranstaltungsequipment versichert. Dieses Equipment und die zu versichernde Technik muss der in der Police bezeichnenden Veranstaltung dienen.

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Das Equipment für eine Veranstaltung ist nur dann versichert, soweit es zu folgenden Kategorien gehört und diese auch in der Police ist :

  • Elektrotechnik und Elektronik
  • technische Geräte und sonstige Konstruktionen
  • Zelte und Pavillons

Versicherungsschutz

Die versicherten Dinge sind gemäß den Bedingungen gegen Zerstörung, Beschädigung und Abhandenkommen durch Ursachen aller Art versichert. Dies bedeutet eine Allgefahrenversicherung. In den Versicherungsbedingungen finden Sie unter anderem folgende Ausschlüsse :

  • Verlieren und Liegenlassen versicherter Sachen
  • Transport versicherter Dinge zum und vom Ort der Veranstaltung sowie innerhalb des Veranstaltungsortes
  • Beladen und Entladen versicherter Sachen am Veranstaltungsort
  • Feuchtigkeit, Trockenheit, Lichteinflüsse, Temperatureinflüsse, Rost und Oxidation
  • Diebstahl aus unverschlossenen Fahrzeugen

Veranstaltungstechnikversicherung Kosten

Hier zeigen wir Ihnen beispielsweise, wie hoch die Veranstaltungstechnik Kosten sein können. Berechnet haben wir eine kurzfristige Versicherung für 1 Woche. Die Veranstaltung findet in Deutschland statt und der Neuwert der technischen Geräte beträgt 10 000 Euro und der Neuwert des Equipments (2 Zelte) beläuft sich auf 5 000 Euro.

Mannheimer Allianz Nürnberger
Jahresbeitrag inkl. 19%
Versicherungssteuer
178,50 € 119,- € 119,- €
Geltungsbereich Europa Deutschland, Europa
gegen Beitragszuschlag
Deutschland, Europa
gegen Beitragszuschlag
Diebstahl
Transportrisiko optional
Versicherungswert
Elektronik
Neuwert Neuwert Neuwert
Versicherungswert
Equipment
Gemeiner Wert Zeitwert Zeitwert

Beispiele für Schäden an Personen und Sachen und Veranstaltungsausfall

  • Während einer Messe kommt es zu einem Verletzten, weil Equipment im Besucherbereich liegt und diejenige Person darüber stürzt und sich das Bein bricht. Hier kann es auch zu einem Regress der gesetzlichen Krankenversicherung und Rentenversicherung kommen
  • Während des Aufbaus für eine Veranstaltung werden Wände der gemieteten Location durch getragenes Material beschädigt
  • Wegen einem Streik von Fluglotsen muss eine Konferenz kurzfristig abgesagt werden
  • Während einer Veranstaltung werden teure, technische Geräte gestohlen
  • politische Entscheidungen der Behörde machen die Durchführung der Veranstaltung unmöglich
  • ein Open-Air-Konzert muss wegen einsetzenden Starkregen abgebrochen werden
  • der einzige Künstler eines Festes wird durch eine herabstürzende Kamera so verletzt, daß die Veranstaltung abgebrochen werden muss

Neben der Veranstaltungsversicherung haben wir als Versicherungsmakler auch alle anderen Versicherungen im Angebot. Für die Garderobe haben wir mit der Garderobenversicherung und auch für eine Hochzeit haben wir mit der Hochzeitsversicherung eine spezielle Eventversicherung.

Auch eine private Unfallversicherung für die Gäste Ihrer Veranstaltungen können wir bieten. Eine Kfz-Versicherung oder eine Rechtsschutzversicherung für Veranstalter finden Sie genauso in unserem Portfolio, wie die Betriebshaftpflichtversicherung, betriebliche Altersvorsorge, Hausratversicherung, Berufshaftpflichtversicherung, Gebäudeversicherung und Elektronikversicherung.

Wenn Sie Interesse an einer persönlichen Beratung haben, dann finden Sie unser Haus hier :

Kontakt über folgende Adresse

CompactTeam GmbH&Co.KG
Versicherungsmakler
Rosenthaler Weg 15

13127 Berlin

Mail : info@compactteam.de

Unsere Mitarbeiter erreichen Sie unter 030 – 474 86 7 0. Wir können Sie von Freitag bis Montag zwischen 08:00 und 17:00 Uhr beraten. Über diese Nummer können Sie auch einen Schaden zu einer Versicherung melden.

Wenn Sie Fragen zu den Leistungen der Versicherungen haben oder Informationen benötigen, erreichen Sie so am besten. Eine kostenfreie und unverbindliche Beratung gehört zu unserem Service. Datenschutz wird in unserem Unternehmen groß geschrieben.

Über Social Media ist die EventAssec unter anderem auf Twitter und Facebook erreichbar. Nutzen Sie diesen Service und holen Sie sich regelmäßig News und Infos aus der Welt der Events.

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    Wir sind für Sie da!

    +49 (0)30 – 47 48 67-0
    +49 (0)30 – 47 48 67-44
    info@compactteam.de

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