Veranstaltungs-Rechtsschutzversicherung

Rechtsschutz für Veranstaltungen

Feiern Sie schön: mit dem speziellen Veranstaltungs-Rechtsschutz

Ihre Arbeit sorgt für gute Laune – im Bestfall auch bei Ihnen selbst als Veranstalter, weil Sie alles Notwendige von der Planung bis zu den Sicherheitsvorkehrungen bedacht haben. Doch auch auf rechtliche Auseinandersetzungen muss man sich als Veranstalter heute gefasst machen. Behörden, Anwohner, Urheberrecht, aus dem Ruder laufende Situationen … Gründe, die den Weg zum Anwalt unumgänglich machen, gibt es mehr als genug. Egal ob in der Planungs- und Vorbereitungsphase, während der Veranstaltung oder als Nachbeben im Nachgang: Die spezielle Veranstaltungs-Rechtsschutzversicherung steht Ihnen bei.

Kommt es zu Auseinandersetzungen, übernimmt die Veranstaltungs-Rechtsschutzversicherung für Sie die Kosten im versicherten Umfang – für Anwalt und Gericht oder Mediation. Gerne empfehlen wir Ihnen auch einen Mediator oder Partneranwalt. Auch bei jeder anderen Veranstaltungsversicherung, wie beispielsweise die Veranstalterhaftpflicht, stehen wir Ihnen zur Verfügung.

Schadenbeispiel 1 – Behördliche Untersagung

Ihre Veranstaltung wurde bereits vor drei Monaten genehmigt. Alle Künstler wurden gebucht, Anzahlungen getätigt und ordentlich die Werbetrommel gerührt. Drei Tage vor dem Termin erhalten Sie einen Bescheid der zuständigen Behörde, die Ihr Event aufgrund eingegangener Anwohnerbeschwerden untersagt. Ein Anwalt könnte mit einem Eilantrag beim Verwaltungsgericht für eine Rücknahme der Untersagung sorgen.

Schadenbeispiel 2 – Massenpanik

Als die Zuschauer in den hinteren Reihen versuchten, auf die Bühne zu stürmen, brach unter den Besuchern Panik aus. Im Bereich des Notausganges kamen mehrere Menschen ums Leben, andere erlitten schwere Verletzungen. Die Staatsanwaltschaft leitet gegen Sie ein Verfahren wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung ein, da Sie zu wenige Ordnungskräfte engagiert haben sollen. In der Folge werden Sie zu einer hohen Geldstrafe verurteilt. Ein routinierter Strafverteidiger könnte ggf. die Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldbuße erwirken.

Schadenbeispiel 3 – GEMA

Nach einem veranstalteten Festival erhalten Sie eine Rechnung der GEMA im mittleren vierstelligen Bereich. Diese orientierte sich bei der Berechnung an diversen Berichten im Netz, die von deutlich höheren Besucherzahlen berichten, als tatsächlich anwesend waren. Weiterhin werden überhöhte geldwerte Vorteile mit in die Einnahmen eingerechnet, die sie von Sponsoren erhalten haben sollen. Da die GEMA sehr konsequent zu ihren Einschätzungen steht, kann die Sache wohl nur vor Gericht geklärt werden.

Rechtsschutz-Leistungen

für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen

bei Streitigkeiten aus Arbeitsverhältnissen, die anlässlich der versicherten Veranstaltung geschlossen werden

für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor deutschen Sozialgerichten

für die Interessenwahrnehmung vor Finanzgerichten

zur Durchsetzung Ihrer Interessen bei verwaltungsrechtlichen Auseinandersetzungen

für die Verteidigung in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren

für die Abwehr von Ansprüchen Dritter nach dem Datenschutzgesetz

Zur optimalen Absicherung aller Risiken bieten wir Ihnen an, den Versicherungsschutz optional um weitere wichtige Leistungen zu ergänzen:

zur gerichtlichen Interessenwahrnehmung aus Verträgen rund um die versicherte Veranstaltung

bei gerichtlichen Streitigkeiten aus Urheber- und Markenrechten

Bei diesem sehr speziellen Produkt kalkulieren die Versicherer den notwendigen Beitrag selbst und haben hierzu einen Fragebogen mit allen relevanten Fragen zusammengestellt. Laden Sie sich diesen Fragebogen bitte herunter oder fordern Sie ihn einfach per E-Mail oder telefonisch bei uns an.

    Wir sind für Sie da!

    +49 (0)30 – 47 48 67-0
    +49 (0)30 – 47 48 67-44
    info@compactteam.de

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