Versicherung für Messen & Ausstellungen

Messen & Ausstellungen

Eine besondere Form der Veranstaltungen sind Messen und Ausstellungen. Hier stellt sich auch eine besondere Versicherungssituation mit einer speziellen Lösung dar.

Die Haftpflicht-Risiken kann der Veranstalter über die Veranstaltungs-Haftpflichtversicherung als einmalige Versicherung oder als Rahmenvertrag reduzieren. Schauen Sie doch die verschiedenen Möglichkeiten einer Veranstaltungsversicherung an.

Die Aussteller sind zumeist über ihre Berufs- und Betriebs-Haftpflichtversicherung gegen Haftpflichtansprüche bei Messeauftritten abgesichert, wobei eine entsprechende Nachfrage beim Versicherer nicht schaden kann. Auch hier bieten wir eine spezielle Veranstalterhaftpflicht an.

Die für die Präsentation der mitgebrachten Ausstellungsgüter eingesetzte Technik kann über die Veranstaltungs-Technikversicherung versichert werden.

Dies gilt sowohl für die Veranstaltungstechnik, die der Veranstalter für das Rahmenprogramm einsetzt, als auch für die zu Repräsentationszwecken eingesetzte Technik der einzelnen Aussteller (z.B. Bildschirme, Beleuchtungstechnik etc.).

Doch was ist mit den zum Teil sehr wertvollen Exponaten und den Messeständen, die je nach Aufbau auch einen ordentlichen Wert darstellen können?

Ausstellungsgegenstände werden in der Veranstaltungs-Technikversicherung zumeist genauso ausgeschlossen wie die Messestände und Dekorationen selbst.

Die Lösung heißt folgerichtig Ausstellungsversicherung.

Über dieses Versicherungsprodukt werden Ausstellungsgüter, also Exponate, Stände und Dekorationen, im Rahmen einer Allgefahrendeckung gegen Beschädigung und Abhandenkommen versichert.

Allerdings setzt der Versicherer für die sogenannte Voll-Deckung, also alle Beschädigungen, einfachen Diebstahl und Einbruch-Diebstahl rund um die Uhr, auch eine kontinuierliche Beaufsichtigung während der Messe und eine Bewachung nach Messeschluss voraus.

Je höher der Wert und/oder die Empfindlichkeit der zu versichernden Sachen sind, desto intensiver sollte die Beaufsichtigung ausfallen.

Bei nach Meinung des Versicherers unzureichender Beaufsichtigung/Bewachung wird nur eine den Sicherheitsmaßnahmen angepasste Teil-Deckung für definierte Gefahren angeboten.

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