Ein wichtiger Punkt sind auch die Mietsachschäden bei Geschäftsreisen, an unbeweglichen und beweglichen Sachen. Wenn Ihr Verein auch nicht versicherungspflichtige Kfz benutzt, dann sollten diese ebenfalls bei der Arbeit versicher sein.
Sind auch Veranstaltungen des Vereins versichert?
Hier müssen Vereine aufpassen. Vereinsveranstaltungen können in der Vereinshaftpflicht mitversichert werden. Hierzu muss ein spezieller Tarif gewählt werden. Dieser Tarif ist aber nur mit Abschluss der Vereinshaftpflicht wählbar.
Von dem Versicherungsschutz sind aber Großveranstaltungen mit mehr als 3 000 Besuchern am Tag ausgenommen. Für eine solche Veranstaltung muss eine extra Police abgeschlossen werden. Als EventAssec haben wir hier aber die richtige, leistungsstarke und günstige Lösung im Angebot. Bei Fragen nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
Kosten des Bausteins „Veranstalter-Haftpflichtversicherung“
Versicherungssummen |
Haushaltssumme
bis 1.000.000 € |
3.000.000 € pauschal für Personenschäden und/oder Sachschäden
500.000 € für Vermögensschäden |
220,00 € |
5.000.000 € pauschal für Personenschäden und/oder Sachschäden
500.000 € für Vermögensschäden |
253,00 € |
3.000.000 € pauschal für Personenschäden und/oder Sachschäden
500.000 € für Vermögensschäden |
303,60 € |
Beim Baustein „Veranstalterhaftpflicht“ können Vereine zwischen 3 Deckungssummen in Höhe von 3 000 000 Euro, 5 000 000 € und 10 000 000 Euro wählen. Für Vermögensschäden sind jeweils 500 000 Euro angesetzt.
In der folgenden Tabelle geben wir Ihnen einen Überblick, was alles in dem Baustein „Veranstaltungshaftpflicht für Vereine“ im Jahr 2020 mitversichert ist.
Versicherte Risiken |
öffentliche Veranstaltungen mit Ausschank / Bewirtung in eigener Regie einschließlich der mit den Veranstaltungen in unmittelbarem Zusammenhang stehenden Vor- und Nacharbeiten |
Bauherr eines Zeltbaus für Veranstaltungen |
Durchführung von Festumzügen |
Halter von Tieren, die bei Veranstaltungen eingesetzt werden |
Mietsachschäden |
Zelt- und Tribünenauf- und -abbau in eigener Regie – Bauleitung |
Hüpf-, Springburgen, Kletterwände, Kinderkarusselle |
Feuerwerke (polizeilich genehmigtes Abbrennen durch einen Pyrotechniker) |
Sonnenwend-, Martins- und Osterfeuer (behördlich genehmigtes Abbrennen) |
Mai-, Narren- und Weihnachtsbäume (Auf- und Abbau, Standzeit) |
Schießstände, Schau- und Verkaufsbuden |
Schadenbeispiele :
Wenn Eigenschäden innerhalb des Vereins verursacht werden :
1. Öffentliche Zuschüsse werden zu spät oder erst gar nicht vom Vorstand beantragt
2. Veranstaltung wurde abgesagt, aber nicht die Zimmer in den gebuchten Hotels storniert
3. Forderungen werden zu spät geltend gemacht, so dass diese verjährt sind
Ein Verein macht für einen Arbeiter versehentlich falsche Angaben für die gesetzliche Rentenversicherung. Als der Arbeiter in Rente geht, bekommt er 150 Euro weniger Rente. Dafür muss der Verein haften.
Bei Umbauarbeiten am Vereinsheim, den die Mitglieder des Vereins selbst durchführen, wird eine Leiter so hingestellt, dass sie umfällt und einen Besucher am Kopf trifft. Dieser erleidet eine schwere Kopfverletzung. Der Verein haftet für finanzielle Folgen dieses Unfalls. Die Vereinshaftpflicht greift in diesem Fall.
Welche Schäden sind in der Vereinshaftpflicht ausgeschlossen?
Gegenüber den vielfältigen Leistungen gibt es natürlich auch in der Vereinshaftpflicht gewisse Ausschlüsse. Ausgeschlossen bleiben Ansprüche wegen Schäden nach Ziffer 7.6 SVAHB (=aus Miete, Leihe, Pacht, Leasing, verbotener Eigenmacht, besonderem Verwahrungsvertrag); Vermögensschäden einschließlich Schäden aus dem Abhandenkommen von Schlüsseln; Schäden aus dem erweiterten Risiko der Produkthaftpflicht und Rückrufen.
Vereinshaftpflichtversicherung Kosten :
Die Frage „Was kostet eine Vereinshaftpflichtversicherung?“ lässt sich also nicht so einfach beantworten. Hierbei muss man berücksichtigen, welche Bausteine (z.B. Veranstalterhaftpflichtversicherung, Unfallversicherung und Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung).
Versicherungssummen |
Haushaltssumme
bis 100.000 € |
Haushaltssumme
bis 300.000 € |
Haushaltssumme
bis 500.000 € |
Haushaltssumme
bis 1.000.000 € |
3.000.000 € pauschal für Personenschäden und/oder Sachschäden
500.000 € für Vermögensschäden |
95,00 € |
118,80 € |
154,40 € |
200,70 € |
5.000.000 € pauschal für Personenschäden und/oder Sachschäden
500.000 € für Vermögensschäden |
109,30 € |
136,60 € |
177,60 € |
230,90 € |
10.000.000 € pauschal für Personenschäden und/oder Sachschäden
500.000 € für Vermögensschäden |
131,20 € |
163,90 € |
213,10 € |
277,00 € |
Welche Vereinsversicherungen benötigt ein Verein ebenfalls?
In der SV VereinsPolice können neben der Vereinshaftpflicht noch andere Absicherungen eingeschlossen werden. Das betrifft die Vereins-Haftpflichtversicherung, Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung, Vereins-Unfallversicherung, Zeltversicherung und einer Landkaskoversicherung.