Vereinshaftpflichtversicherung

Vereinshaftpflichtversicherung

Was ist eine Vereinshaftpflichtversicherung?

Die Aufgabe der Vereinshaftpflicht ist es, den versicherten Verein von Schadensersatzansprüchen freizustellen für Schäden, die er Dritten in seiner versicherten Eigenschaft zugefügt hat. Dies können beispielsweise Schäden an Personen oder Sachen sein.

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Die Haftpflichtversicherung für den Verein dient damit der Deckung des konkreten Bedarfs im Falle eines Schadens und dem Schutz des gesamten jeweiligen Vermögen des Vereins. Selbstverständlich haben wir mehrere Vereinshaftpflichtversicherungen im Angebot.

Zur Zielgruppe unserer Vereinshaftpflicht zählen Vereine aus dem Bereich Freizeit und Kultur mit einer Haushaltssumme bis 1 000 000 Euro. Die richtige Haftpflichtversicherung für einen Verein finden hier zum Beispiel Gesangsvereine, Musikvereine, Theatervereine, Billardvereine, Kegelvereine, Karnevalsvereine, Faschingsvereine, Kleingartenvereine, Kleintierzuchtvereine und Nachbarschaftshilfe ohne pflegerische Tätigkeiten.

Was versteht man unter der Haushaltssumme?

In die Haushaltssumme eines Vereins fallen alle finanziellen Einnahmen. Dies können Beiträge, Spenden, Lizenzrechte, Mieteinnahmen und Pachteinnahmen sein.

Aus welchem Grund sollte ein Verein unbedingt eine Haftpflicht besitzen?

Aus unterschiedlichen Gründen und Risiken können berechtigte Schadensersatzforderungen auf Vorstand und Mitglieder eines Vereins zukommen. Die Vereinhaftpflichtversicherung versichert das Risiko der gesetzlichen Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Verein.

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Darüber hinaus auch die gesetzliche Haftpflicht aus gewöhnlichen satzungsgemäßen oder sonst sich aus dem Zweck des Vereins ergebenden Veranstaltungen. Darunter fallen z.B. Versammlungen der Mitglieder, Festlichkeiten des Vereins, interne oder offene Wettbewerbe.

Auch eine Haftpflichtversicherung für Haus- und Grundstück ist mitversichert. Dies bezieht sich auch Grundstücke, Gebäude oder Räumlichkeiten, die ausschließlich den Vereinszwecken dienen, beispielsweise Sportplätze und Spielplätze.

Auch das gelegentliche, vorübergehende Überlassen von Gebäuden oder Räumlichkeiten an Vereinsmitglieder oder Dritte ist abgesichert. Mit der Vereinshaftpflicht gehen Sie auf Nummer sicher, falls ein Dritter fahrlässig durch ein Vereinsmitglied einen Schaden widerfährt.

Welche Personen haben in der Haftpflichtversicherung für einen Verein Versicherungschutz?

In einer Vereinshaftpflicht sind Mitglieder des Vorstandes des Vereins und von Ihnen beauftragte Mitglieder des Vereins in dieser Eigenschaft versichert. Des weiteren

  • sämtliche Mitglieder im Verein aus der Bestätigung im Interesse und für Zwecke des versicherten Vereins
  • alle Angestellten und Mitarbeiter
  • Ehrenamtlich tätige Personen während ihrer Tätigkeit für Zwecke des versicherten Vereins
  • Vorgenannte Personen auch nach ihrem Ausscheiden aus ihrer früheren Tätigkeit für den Verein
  • Repräsentanten.

Repräsentanten im Sinne des Vertrages sind die Mitglieder der Vorstände, die Geschäftsführer, die Komplementäre, die Gesellschafter, die Inhaber und bei anderen Unternehmensformen (z.b. Verbände, Vereinen) die nach den gesetzlichen Vorschriften berufenen obersten Vertretungsorgane, sowie der dementsprechende Personenkreis bei ausländischen Firmen. Eine Übersicht finden Sie in den Versicherungsbedingungen.

Was deckt eine Vereinshaftpflicht ab?

Eine Vereinshaftpflicht ist ähnlich wie eine Betriebshaftpflicht anzusehen. Hier werden Sach- und Personenschäden versichert. Auch unechte Vermögensschäden sind mit der Haftpflichtversicherung für Vereine abgesichert. Die Deckungssumme beträgt hier 500 000 €.

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Anders ist es mit der Vermögensschadenhaftpflicht für Vereine. Mit der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung bekommt der Vorstand, Geschäftsführer und die Mitglieder des Vereins, die hauptamtlich oder ehrenamtlich im Verein im Auftrag der Satzung tätig sind, einen Versicherungsschutz.

Besonders die Menschen im Ehrenamt benötigen eine gute Absicherung in Form einer Vermögensschadenhaftpflicht. Die Haftpflichtversicherung leistet, wenn die obigen Personen zum Beispiel Entscheidungen treffen, die zu einem Schaden am Vereinsvermögen führen.

Die Haftpflichtversicherung für den Verein bietet einen Schutz für das Vereinsvermögen. Was ist aber mit dem Vorstand, Geschäftsführer und andere Funktionsträger innerhalb des Vereins, wenn diese einen Fehler machen, der zu einem Schaden des Vereins führt?

Hier hilft die D&O Versicherung für den Verein. Weiter unten finden Sie Beispiele von Schäden und warum man diese in die Haftpflichtversicherung für einen Verein einschließen sollte.

Personenschäden

Wird ein Mensch verletzt, sonst in seiner Gesundheit geschädigt oder gar getötet, so liegt ein Schaden an der Person vor.

Dies kann beispielsweise bei einem Vereinsfest sein. Auf Grund von falsch gelagertem Equipment kommt ein Besucher zu Fall und bricht sich das rechte Bein. Hieraus entstehen Ansprüche des Verletzten aus unmittelbarem Personenschaden.

Dazu gehören die Aufwendungen in Form von Geld, die zur Wiederherstellung der Gesundheit des Verletzten erforderlich sind. Dies können Kosten, wie Krankenhaus und Arzt sein.

Ansprüche aus mittelbarem Personenfolgeschaden, auch Vermögensschaden genannt, können Verdienstausfall während der Erwerbsunfähigkeit, Kosten für Nachteile im Beruf und eine Rente für Dauerfolgen sein. Das ist die Aufgabe für einen leistungsstarken Versicherer.

Sachschäden

Bei Schäden an Sachen wird nach Beschädigung beziehungsweise Zerstörung der Sache unterschieden. Zu den unmittelbaren Sachschäden gehören die erforderlichen Kosten einer Reparatur bei Beschädigung oder der Wertersatz bei Zerstörung, wenn eine Reparatur aus technischen und wirtschaftlichen Gründen nicht mehr in Betracht kommt.

Vermögensschäden

Hier muss man zwischen „echten“ und „unechten“ Vermögensschäden unterscheiden. Echte Vermögensschäden sind über die Vereinshaftpflicht nicht versichert. Hier braucht es eine Vermögensschadenhaftpflicht, oder D&O Versicherung, für die Vereine.

Von unechtem Vermögensschaden spricht man, wenn es nach einem Sachschaden oder Personenschaden zu einem Schaden am Vermögen kommt. Bei einem Sachschaden kann z.B. die Reparatur nicht völlig den früheren Zustand herbeiführen. Hierbei spricht man von einem technischen Minderwert.

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Bei reinen Vermögensschäden handelt es sich um Schäden, bei denen weder ein Mensch verletzt oder getötet noch eine Sache beschädigt, zerstört oder abhanden gekommen ist. Reine Schäden am Vermögen sind meistens die Folge einer Vertragsverletzung.

Beispiel : Ein Mitglied des Vorstands stellt eine zu geringe Spendenbescheinigung aus. Dadurch erhält der Spender eine zu geringeren Vorteil bei seiner Steuer. Oder das zuständige Vorstandsmitglied organisiert eine Sportveranstaltung.

Durch einen Fehler seinerseits wird die Veranstaltung seitens der Behörde untersagt. Ein Künstler, der engagiert ist und auftreten sollte, muss entschädigt werden. Die Kosten trägt der Verein. Hier springt die Vermögensschadenhaftpflicht ein.

Wie hoch sollte der Versicherungsschutz sein?

Bei der Vereins-Haftpflichtversicherung sollte die Versicherungssumme mindestens 3 000 000 Euro pauschal für Sach- und Personenschäden und 500 000 Euro für Vermögensschäden betragen. Des weiteren ist unbedingt auf den Einschluss einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung zu achten.

Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung kann auch mit einer höheren Deckungssumme für Organe (D&O) Versicherung beantragt werden.

Leistungen der Vereinshaftpflicht :

Neben den wichtigen oben genannten Leistungen besitzt die spezielle Haftpflichtversicherung für einen Verein auch eine Art Bauherrenhaftpflicht. Sie sichert den Verein als Versicherungsnehmer als Bauherr oder Unternehmer von Bauarbeiten ab und dies bis zu einer veranschlagten Bausumme von 500 000 Euro je Bauvorhaben. Damit schützen Sie Vereinsmitglieder die während ihrer Vereinstätigkeit beim Umbau oder einer Modernisierung helfen.

Ebenfalls ist der Besitz, das Halten und Gebrauch von eigenen und fremden nicht selbstfahrenden Maschinen versichert. Dies gilt ebenfalls für den Besitz und Verwendung von Absetzmulden, Müllcontainern, Schuttcontainern sowie Wechselaufbauten für LKW, LKW-Anhänger und -Auflieger und ähnliches im abgestellten Zustand. Auch hier kann leicht eine Haftung entstehen.

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Ein wichtiger Punkt sind auch die Mietsachschäden bei Geschäftsreisen, an unbeweglichen und beweglichen Sachen. Wenn Ihr Verein auch nicht versicherungspflichtige Kfz benutzt, dann sollten diese ebenfalls bei der Arbeit versicher sein.

Sind auch Veranstaltungen des Vereins versichert?

Hier müssen Vereine aufpassen. Vereinsveranstaltungen können in der Vereinshaftpflicht mitversichert werden. Hierzu muss ein spezieller Tarif gewählt werden. Dieser Tarif ist aber nur mit Abschluss der Vereinshaftpflicht wählbar.

Von dem Versicherungsschutz sind aber Großveranstaltungen mit mehr als 3 000 Besuchern am Tag ausgenommen. Für eine solche Veranstaltung muss eine extra Police abgeschlossen werden. Als EventAssec haben wir hier aber die richtige, leistungsstarke und günstige Lösung im Angebot. Bei Fragen nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

Kosten des Bausteins „Veranstalter-Haftpflichtversicherung“

Versicherungssummen Haushaltssumme
bis 1.000.000 €
3.000.000 € pauschal für Personenschäden und/oder Sachschäden
500.000 € für Vermögensschäden
220,00 €
5.000.000 € pauschal für Personenschäden und/oder Sachschäden
500.000 € für Vermögensschäden
253,00 €
3.000.000 € pauschal für Personenschäden und/oder Sachschäden
500.000 € für Vermögensschäden
303,60 €

 

Beim Baustein „Veranstalterhaftpflicht“ können Vereine zwischen 3 Deckungssummen in Höhe von 3 000 000 Euro, 5 000 000 € und 10 000 000 Euro wählen. Für Vermögensschäden sind jeweils 500 000 Euro angesetzt.

In der folgenden Tabelle geben wir Ihnen einen Überblick, was alles in dem Baustein „Veranstaltungshaftpflicht für Vereine“ im Jahr 2020 mitversichert ist.

Versicherte Risiken
öffentliche Veranstaltungen mit Ausschank / Bewirtung in eigener Regie einschließlich der mit den Veranstaltungen in unmittelbarem Zusammenhang stehenden Vor- und Nacharbeiten
Bauherr eines Zeltbaus für Veranstaltungen
Durchführung von Festumzügen
Halter von Tieren, die bei Veranstaltungen eingesetzt werden
Mietsachschäden
Zelt- und Tribünenauf- und -abbau in eigener Regie – Bauleitung
Hüpf-, Springburgen, Kletterwände, Kinderkarusselle
Feuerwerke (polizeilich genehmigtes Abbrennen durch einen Pyrotechniker)
Sonnenwend-, Martins- und Osterfeuer (behördlich genehmigtes Abbrennen)
Mai-, Narren- und Weihnachtsbäume (Auf- und Abbau, Standzeit)
Schießstände, Schau- und Verkaufsbuden

 

Schadenbeispiele :

Wenn Eigenschäden innerhalb des Vereins verursacht werden :

1. Öffentliche Zuschüsse werden zu spät oder erst gar nicht vom Vorstand beantragt
2. Veranstaltung wurde abgesagt, aber nicht die Zimmer in den gebuchten Hotels storniert
3. Forderungen werden zu spät geltend gemacht, so dass diese verjährt sind

Ein Verein macht für einen Arbeiter versehentlich falsche Angaben für die gesetzliche Rentenversicherung. Als der Arbeiter in Rente geht, bekommt er 150 Euro weniger Rente. Dafür muss der Verein haften.

Bei Umbauarbeiten am Vereinsheim, den die Mitglieder des Vereins selbst durchführen, wird eine Leiter so hingestellt, dass sie umfällt und einen Besucher am Kopf trifft. Dieser erleidet eine schwere Kopfverletzung. Der Verein haftet für finanzielle Folgen dieses Unfalls. Die Vereinshaftpflicht greift in diesem Fall.

Welche Schäden sind in der Vereinshaftpflicht ausgeschlossen?

Gegenüber den vielfältigen Leistungen gibt es natürlich auch in der Vereinshaftpflicht gewisse Ausschlüsse. Ausgeschlossen bleiben Ansprüche wegen Schäden nach Ziffer 7.6 SVAHB (=aus Miete, Leihe, Pacht, Leasing, verbotener Eigenmacht, besonderem Verwahrungsvertrag); Vermögensschäden einschließlich Schäden aus dem Abhandenkommen von Schlüsseln; Schäden aus dem erweiterten Risiko der Produkthaftpflicht und Rückrufen.

Vereinshaftpflichtversicherung Kosten :

Die Frage „Was kostet eine Vereinshaftpflichtversicherung?“ lässt sich also nicht so einfach beantworten. Hierbei muss man berücksichtigen, welche Bausteine (z.B. Veranstalterhaftpflichtversicherung, Unfallversicherung und Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung).

Versicherungssummen Haushaltssumme
bis 100.000 €
Haushaltssumme
bis 300.000 €
Haushaltssumme
bis 500.000 €
Haushaltssumme
bis 1.000.000 €
3.000.000 € pauschal für Personenschäden und/oder Sachschäden
500.000 € für Vermögensschäden
95,00 € 118,80 € 154,40 € 200,70 €
5.000.000 € pauschal für Personenschäden und/oder Sachschäden
500.000 € für Vermögensschäden
109,30 € 136,60 € 177,60 € 230,90 €
10.000.000 € pauschal für Personenschäden und/oder Sachschäden
500.000 € für Vermögensschäden
131,20 € 163,90 € 213,10 € 277,00 €

 

Welche Vereinsversicherungen benötigt ein Verein ebenfalls?

In der SV VereinsPolice können neben der Vereinshaftpflicht noch andere Absicherungen eingeschlossen werden. Das betrifft die Vereins-Haftpflichtversicherung, Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung, Vereins-Unfallversicherung, Zeltversicherung und einer Landkaskoversicherung.

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Die Vereinshaftpflicht, Vermögensschadenhaftpflicht und die Veranstaltungsversicherung haben wir weiter oben schon eingehend beschrieben. Im nachfolgenden zeigen wir Ihnen, welche Versicherungen noch für einen Verein interessant sind. So bekommen Sie eine auf Sie zugeschnittene Vereinsversicherung.

Vereinsunfallversicherung für Vereinigungen ohne überwiegenden Sportbetrieb

Bei der Vereinsunfallversicherung besteht Versicherungsschutz für alle Vereinsaktivitäten. Das Wegerisiko ist im Schadensfall ebenfalls abgedeckt.Gerade bei Aktivitäten im Freien ist schnell ein Unfall passiert. Die Vereinsunfallversicherung übernimmt hier auch Bergungskosten. Eine Übersicht der Leistungen halten wir für Sie bereit.

Zeltversicherung

Über die Zeltversicherung können in der Regel Zelte aller Art versichert werden. Hier sprechen wir insbesondere von Festzelten, bestehend aus dem Gerüst, den Planen einschließlich Seitenmarkisen. Auch das Mobiliar kann eingeschlossen werden. Das Zelt muss dem Vereinszweck dienen.

Landkasko-Versicherung

Über die sogenannte Landkasko-Versicherung kann man Toilettenwagen, Schankwagen sowie Geschirrmobile gut und günstig versichern. Werden versicherte Sachen beschädigt, ersetzt der Versicherer die erforderlichen Kosten der Wiederherstellung. Im Fall eines Totalschadens ist für die Entschädigung die Höhe des Zeitwerts maßgebend.

Garderobenversicherung

Mit der Garderobenversicherung können die zur Aufbewahrung an einer bewachten Garderobe abgegebene Garderobenstücke einschließlich darin befindlicher Halstücher, Handschuhe und Brillen sowie Schirme, Handtaschen und ähnliche Behältnisse und deren Inhalt abgesichert werden.

Hinter der EventAssec steckt das Unternehmen Compact Team GmbH&Co. KG. Als Versicherungsmakler haben wir nicht nur die Vereinshaftpflicht und Veranstalterhaftpflicht im Angebot für Privatkunden und Firmenkunden. In unserem Veranstalterhaftpflicht Vergleich finden Sie ausgesprochen leistungsstarke Tarife. Vergleichen Sie den Versicherungsschutz der Anbieter Nürnberger Versicherung, Mannheimer und Allianz Versicherung AG.

Auf unserer Website finden Sie den Rechner und alle notwendigen Infos, Antrag und Bedingungen. Mit dem Antrag können Sie ganz einfach die Vereinshaftpflicht berechnen und abschließen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an einen unserer Berater. Wir beraten Sie gerne zu allen Fragen der Vereinshaftpflichtversicherungen. Die Beratung ist selbstverständlich unverbindlich und kostenlos.

Unser Unternehmen beantwortet auch 2020 Fragen zu Ihrer bei uns abgeschlossenen Kfz-Versicherung, private Unfallversicherung, Rechtsschutz, Wohngebäudeversicherung, private Berufsunfähigkeitsversicherung, Hausratversicherung, Rechtsschutzversicherung oder der privaten Krankenversicherung. Wenn um Ihr Privatvermögen und dessen Schutz geht, sind wir als Versicherungsmakler der richtige Ansprechpartner. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

Im Bereich Gewerbe halten wir als Partner für Ihren Betrieb Informationen aus der Elektronikversicherung, betriebliche Altersvorsorge, Glasversicherung, Berufshaftpflichtversicherung, Cyber Risk Versicherung oder Betriebshaftpflichtversicherung bereit. Auch Ausstellungen und Messen können Sie über unsere Ausstellungsversicherung versichern lassen. Selbstverständlich sind wir im höchsten Maße dem Datenschutz verpflichtet. Erstinformation finden Sie über die Startseite.

Sie können gerne unter der E-Mail info@compactteam.de Informationen über die angebotenen Versicherungen anfordern. Fax : +49 (0)30 – 47 48 67 – 44. Im Rahmen unserer Öffentlichkeitsarbeit finden Sie auch regelmäßig News in der Presse. Selbstverständlich stehen wir auch persönlich für eine Beratung vor Ort zur Verfügung. Als Service steht Ihnen unser Büro zwischen 09:00 bis 17:00 Uhr von Montag bis Freitag offen. Melden Sie bitte einen Schaden sofort.

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