mit Umweltschadenversicherung
Gegen Beitragszuschlag wird Versicherungsschutz geboten für Feuerwerke der Kategorien 1-3 bzw. T1 und T2 gemäß § 6 Abs. 4 der 1. SprengV. Feuerwerke der Kategorie 4 und die Haftpflicht für selbständige Pyrotechniker sind über diesen Einschluss nicht versicherbar. Kein Versicherungsschutz besteht, wenn der Versicherungsnehmer nicht über die erforderliche Berechtigung und Fachkunde verfügt.