Rechtsschutz für Veranstaltungen
Feiern Sie schön: mit dem speziellen Veranstaltungs-Rechtsschutz
Ihre Arbeit sorgt für gute Laune – im Bestfall auch bei Ihnen selbst als Veranstalter, weil Sie alles Notwendige von der Planung bis zu den Sicherheitsvorkehrungen bedacht haben. Doch auch auf rechtliche Auseinandersetzungen muss man sich als Veranstalter heute gefasst machen. Behörden, Anwohner, Urheberrecht, aus dem Ruder laufende Situationen … Gründe, die den Weg zum Anwalt unumgänglich machen, gibt es mehr als genug. Egal ob in der Planungs- und Vorbereitungsphase, während der Veranstaltung oder als Nachbeben im Nachgang: Die spezielle Veranstaltungs-Rechtsschutzversicherung steht Ihnen bei.
Kommt es zu Auseinandersetzungen, übernimmt die Veranstaltungs-Rechtsschutzversicherung für Sie die Kosten im versicherten Umfang – für Anwalt und Gericht oder Mediation. Gerne empfehlen wir Ihnen auch einen Mediator oder Partneranwalt. Auch bei jeder anderen Veranstaltungsversicherung, wie beispielsweise die Veranstalterhaftpflicht, stehen wir Ihnen zur Verfügung.
Schadenbeispiel 1 – Behördliche Untersagung
Ihre Veranstaltung wurde bereits vor drei Monaten genehmigt. Alle Künstler wurden gebucht, Anzahlungen getätigt und ordentlich die Werbetrommel gerührt. Drei Tage vor dem Termin erhalten Sie einen Bescheid der zuständigen Behörde, die Ihr Event aufgrund eingegangener Anwohnerbeschwerden untersagt. Ein Anwalt könnte mit einem Eilantrag beim Verwaltungsgericht für eine Rücknahme der Untersagung sorgen.
Schadenbeispiel 2 – Massenpanik
Als die Zuschauer in den hinteren Reihen versuchten, auf die Bühne zu stürmen, brach unter den Besuchern Panik aus. Im Bereich des Notausganges kamen mehrere Menschen ums Leben, andere erlitten schwere Verletzungen. Die Staatsanwaltschaft leitet gegen Sie ein Verfahren wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung ein, da Sie zu wenige Ordnungskräfte engagiert haben sollen. In der Folge werden Sie zu einer hohen Geldstrafe verurteilt. Ein routinierter Strafverteidiger könnte ggf. die Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldbuße erwirken.
Nach einem veranstalteten Festival erhalten Sie eine Rechnung der GEMA im mittleren vierstelligen Bereich. Diese orientierte sich bei der Berechnung an diversen Berichten im Netz, die von deutlich höheren Besucherzahlen berichten, als tatsächlich anwesend waren. Weiterhin werden überhöhte geldwerte Vorteile mit in die Einnahmen eingerechnet, die sie von Sponsoren erhalten haben sollen. Da die GEMA sehr konsequent zu ihren Einschätzungen steht, kann die Sache wohl nur vor Gericht geklärt werden.
Zur optimalen Absicherung aller Risiken bieten wir Ihnen an, den Versicherungsschutz optional um weitere wichtige Leistungen zu ergänzen: