Veranstaltungstechnik
Für die Durchführung einer Veranstaltung wird diverses Material benötigt: Zelte, Bühnen, Sanitärcontainer, Licht und Ton, Video, Cateringtechnik, Absperrtechnik, usw.
Da zumeist angemietet, haftet der Mieter bzw. Veranstalter für Beschädigung und/oder Abhandenkommen aufgrund der Bestimmungen im Mietvertrag. Es handelt sich hier um eine verschuldensunabhängige vertragliche Haftung. Da die Veranstalterhaftpflicht nur die gesetzliche (also verschuldensabhängige) Haftung versichert, entsteht hier eine Deckungslücke für Schäden, die ohne Zutun des Veranstalters/Mieters an dem technischen Gerät entstehen.
Hier kann eine spezielle Police helfen, die Veranstaltungstechnikversicherung
Obwohl die Versicherungskonditionen auf den Bedingungen der Elektronik-Versicherung und der Maschinenversicherung für fahrbare Geräte beruhen, lassen sich über unser Tech-Guard-Konzept auch völlig „untechnische“ Sachen versichern wie zum Beispiel:
- Zelte und Pavillons
- Mobiliar
- Catering-Ausstattung
- Akustische Musikinstrumente (bis 10 % der Gesamtversicherungssumme)
- Bühnenbilder, Kinoleinwände
- u.v.m.
Eine Ausweitung des Versicherungsschutzes auf das europäische Ausland ist ebenfalls für uns kein Problem. Mehr Informationen bekommen Sie auch bei der Veranstaltungsversicherung.