Veranstaltungstechnik

Veranstaltungstechnik

Für die Durchführung einer Veranstaltung wird diverses Material benötigt: Zelte, Bühnen, Sanitärcontainer, Licht und Ton, Video, Cateringtechnik, Absperrtechnik, usw.

Da zumeist angemietet, haftet der Mieter bzw. Veranstalter für Beschädigung und/oder Abhandenkommen aufgrund der Bestimmungen im Mietvertrag. Es handelt sich hier um eine verschuldensunabhängige vertragliche Haftung. Da die Veranstalterhaftpflicht nur die gesetzliche (also verschuldensabhängige) Haftung versichert, entsteht hier eine Deckungslücke für Schäden, die ohne Zutun des Veranstalters/Mieters an dem technischen Gerät entstehen.

Hier kann eine spezielle Police helfen, die Veranstaltungstechnikversicherung

Obwohl die Versicherungskonditionen auf den Bedingungen der Elektronik-Versicherung und der Maschinenversicherung für fahrbare Geräte beruhen, lassen sich über unser Tech-Guard-Konzept auch völlig „untechnische“ Sachen versichern wie zum Beispiel:

  • Zelte und Pavillons
  • Mobiliar
  • Catering-Ausstattung
  • Akustische Musikinstrumente (bis 10 % der Gesamtversicherungssumme)
  • Bühnenbilder, Kinoleinwände
  • u.v.m.

Eine Ausweitung des Versicherungsschutzes auf das europäische Ausland ist ebenfalls für uns kein Problem. Mehr Informationen bekommen Sie auch bei der Veranstaltungsversicherung.

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Schadenbeispiel 1 – Lichtmischpult

Sie setzen einen Ihrer Helfer als Lichtmischer ein. Zu späterer Stunde stößt dieser gegen seinen Becher Bier. Dieses fließt über und ins gemietete Lichtmischpult und verursacht dort einen gehörigen Schaden. Die Reparatur schlägt mit knapp 3.500 Euro zu Buche.

Schadenbeispiel 2 – Festzelt

Die Bühnenlichttraverse wird von Ihren Helfern so weit hochgekurbelt, dass sich die Scheinwerfer zu dicht unter der Dachplane des angemieteten Festzeltes befinden. Durch die starke Hitzeabstrahlung beginnt die Plane im Lauf des Abends zu schmoren und es entstehen über die komplette Breite mehrere Löcher. Man kann von Glück sprechen, dass das Zelt nicht Feuer fing. Die Reparatur des Zeltes wird Ihnen mit 4.000 Euro in Rechnung gestellt.

  • Art der Veranstaltung
    (Tanzveranstaltung, Karnevalsumzug, Hochzeit, Party, Sportturnier etc.)
  • Ort der Veranstaltung
  • Dauer der Veranstaltung mit Angabe der Auf- und Abbauzeiten
  • Sind Sie der Vermieter des Equipments
  • Sind folgende Sonderrisiken vorhanden?
    • Luft-, Wasser- , Unterwasseraufnahmen
    • Expeditionen z.B. Hochgebirge, Wüste, Regenwald
    • Rennveranstaltungen aller Art, Stuntaufnahmen
    • Aufnahmen oder Einsatz unter Tage
  • Anschaffungswert / Neuwert des elektronischen Veranstaltungsequipments
    (z.B. Lichttechnik, Video- und Tontechnik, Kommunikationstechnik)
  • Anschaffungswert / Neuwert des nicht elektronischen Veranstaltungsequipments
    (z.B. Bühnentechnik, Catering-Technik, Zelte, Tribünen, Podeste)

Oder fordern Sie einfach unseren allgemeinen Fragebogen für Veranstaltungsversicherungen an.

Eine Auflistung der zu versichernden Geräte und Sachen.

Im Idealfall sollte diese folgende Angaben je Gerät/Sache enthalten:

  • Art des Gerätes (bei Zelten und Pavillons die Abmessungen)
  • Hersteller
  • Typ / Ausführung
  • Serien-/Gerätenummer (sofern vorhanden)
  • Anschaffungspreis

Unter 100.000,00 EUR Versicherungssumme können wir auf eine Auflistung der Sachen verzichten, hier wird nur eine Unterteilung der Versicherungssumme in elektronische und nicht-elektronische Sachen benötigt.

Bis 100.000,00 EUR Versicherungssumme reicht eine einfache Aufzählung der zu versichernden Geräte und Sachen (+ die Aufteilung der Versicherungssumme in elektronische und nicht-elektronische Geräte/Sachen)

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