Standardmäßig sind alle versicherten Sachen des Veranstaltungsequipments nicht nur am Wohnort/Geschäftssitz des Versicherungsnehmers versichert, sondern je nach Vereinbarung in ganz Deutschland oder ganz Europa. Sollten Sie aber die Erfahrung gemacht haben, dass sich von Ihrem Equipment immer mehr als 50 % im Lager befinden, können Sie zur Beitragsersparnis die Versicherungssumme für den mobilen Einsatz auf 50 % der Versicherungssumme begrenzen. Dies macht nach unserer Erfahrung zum Beispiel bei Zeltverleihern Sinn, da sich durch die nach dem Einsatz erforderlichen Pflege- und Reinigungsmaßnahmen an den Zelten meisten über die Hälfte des Bestandes am Firmensitz befindet.
Über diesen Einschluss können Programme (das Betriebssystem zählt zur Hardware) und Daten, die auf den versicherten Geräten installiert bzw. gespeichert sind, versichert werden. Erstattet wird der Wiederbeschaffungswert der Programme oder erneute Lizenzgebühren und die Neuistallation. Auch die Kosten für die Wiederbeschaffung der zerstörten Daten wird ersetzt. Allerdings wird vorausgesetzt, dass eine mindestens wöchentliche Datensicherung vorgenommen wird.
Werden die versicherten Geräte nicht vom Versicherungsnehmer selbst genutzt, sondern an Dritte vermietet oder verliehen, so sehen das die Versicherer als höheres Risiko an. Da dann in der Regel mit dem Umgang nicht ganz so vertraute Personen die Geräte nutzen, wird ein Zuschlag auf den Versicherungsbeitrag berechnet.
Bei einigen Positionen gibt es eine prozentuale Selbstbeteiligung, die durch eine Untergrenze und eine Obergrenze eingeschränkt wird. Zum Beispiel bei der Selbstbeteiligung für Schäden am (nichtelektronischen) Equipment: Hier beträgt die Selbstbeteiligung je Schadenfall 10 %, mindestens 250 EUR (oder wahlweise gegen Beitragsnachlass 500 EUR/1.000 EUR), maximal 15.000 EUR (Standard). Gegen Beitragszuschlag lässt sich die Standard-Maximierung von 15.000 EUR auf 10.000 EUR/5.000 EUR reduzieren. Die gewählte Maximierung gilt dann für alle Positionen, wo eine prozentuale Selbstbeteiligung vorgesehen ist.
Bei bestimmten Risikosituationen (Einsatz der versicherten Geräte bei Wasseraufnahmen, bei Motorsportveranstaltungen etc.) erhebt der Versicherer einen Zuschlag auf den Standard-Versicherungsbeitrag, da hier das Risiko einer Beschädigung höher als bei einem normalen Einsatz ist.
Versichert werden alle Beschädigungen, die während des Transports der zu versichernden Geräte von der Lagerstätte zum Einsatzort entstehen. Dazu zählen auch Schäden während des Be- und Entladevorgangs von Fahrzeugen. (im Gegensatz zur Haftpflichtversicherung, wo unter dem Begriff Be- und Entladeschäden nur Schäden am zu be- und entladenden Fahrzeug und nur an fremder Ladung auf den Fahrzeugen mitversichert ist)