Skip to content
030 / 47 48 67-0info@compactteam.de
EventAssec
Ihr Versicherungs­­spezialist für Event & Entertainment
EventAssec
  • Wen wir versichern
    • Veranstalter allgemein
    • Veranstaltungsprofis
    • Handwerkliche Event-Dienstleister
    • Verbände, Vereine, Organisationen
    • Betreiber von Veranstaltungsstätten
    • Private Eventausrichter/Veranstalter
  • Was wir versichern
    • Musik-Events
    • Sport-Events
    • Firmen-Events
    • Kultur-Events
    • Events Städte & Kommunen
    • Private Events
    • Messen & Ausstellungen
  • Produkte
    • Veranstaltungshaftpflicht
    • Veranstaltungstechnik
    • Veranstaltungsausfall
    • Digitalevents
    • Betriebshaftpflicht
    • Event All Risk
    • Ausstellungsversicherung
    • Veranstaltungsrechtsschutz
    • Hochzeitsversicherung
    • Garderobenversicherung
    • Veranstaltungsversicherung
      • Flohmarkt Versicherung
      • Veranstaltungen versichern
    • Vereinshaftpflichtversicherung
    • Abiball Versicherung
  • Referenzen
  • Über uns
  • Tarif-Rechner
  • Wen wir versichern
    • Veranstalter allgemein
    • Veranstaltungsprofis
    • Handwerkliche Event-Dienstleister
    • Verbände, Vereine, Organisationen
    • Betreiber von Veranstaltungsstätten
    • Private Eventausrichter/Veranstalter
  • Was wir versichern
    • Musik-Events
    • Sport-Events
    • Firmen-Events
    • Kultur-Events
    • Events Städte & Kommunen
    • Private Events
    • Messen & Ausstellungen
  • Produkte
    • Veranstaltungshaftpflicht
    • Veranstaltungstechnik
    • Veranstaltungsausfall
    • Digitalevents
    • Betriebshaftpflicht
    • Event All Risk
    • Ausstellungsversicherung
    • Veranstaltungsrechtsschutz
    • Hochzeitsversicherung
    • Garderobenversicherung
    • Veranstaltungsversicherung
      • Flohmarkt Versicherung
      • Veranstaltungen versichern
    • Vereinshaftpflichtversicherung
    • Abiball Versicherung
  • Referenzen
  • Über uns
  • Tarif-Rechner
  • Hidden
  • Veranstaltungstechnikversicherung

    Generelle Hinweise

    • Sachversicherungsgrenze 3.000.000 EUR (Zelte bis 750.000 EUR)
    • Datenversicherungsgrenze 500.000 EUR
    • Auflistung der Zusammensetzung der Versicherungssummen
    • Geografisches Europa ohne Kriegs- und Krisengebiete

    Eingaben zur Berechnung

  • VTV
  • VTV
  • Mobil eingesetzter Anteil

    Standardmäßig sind alle versicherten Sachen des Veranstaltungsequipments nicht nur am Wohnort/Geschäftssitz des Versicherungsnehmers versichert, sondern je nach Vereinbarung in ganz Deutschland oder ganz Europa. Sollten Sie aber die Erfahrung gemacht haben, dass sich von Ihrem Equipment immer mehr als 50 % im Lager befinden, können Sie zur Beitragsersparnis die Versicherungssumme für den mobilen Einsatz auf 50 % der Versicherungssumme begrenzen. Dies macht nach unserer Erfahrung zum Beispiel bei Zeltverleihern Sinn, da sich durch die nach dem Einsatz erforderlichen Pflege- und Reinigungsmaßnahmen an den Zelten meisten über die Hälfte des Bestandes am Firmensitz befindet.

  • Versicherungssummen
  • Neuwert der elektronischen Geräte

    • Ton-/Audiotechnik (z.B. Aufzeichnungs- und Wiedergabegeräte, Mischpulte, Geräusch- und Toneffektgeräte, Verstärker, Synthesizer, Mikrofone, elektronische und elektrische Musikinstrumente)
    • Bild-/Video-/Film-/Fototechnik (z.B. Film- und Videokameras, Digitalkameras, Objektive, Schnittplätze, Stative, Bildaufzeichnungs-/Bildwiedergabegeräte, Bildwandler, Videoprinter, Telepromter)
    • Beleuchtungs-/Lichttechnik (z.B. Scheinwerfer, Verfolgerspots, Lichtmischpulte, , Moving Light Steuerungen, Dimmer, Filter, Colour Changer, Lichtgestellsysteme, Deckenschienen)
    • Informations-/Bürotechnik (z.B. Laptops, PC´s bzw. Macintosh-Computer, Drucker, Scanner, Kopierer)
    • Speicherkarten (z.B. Compactflash, Memory-Stick, Microdrive, Multi-Media-Card, Sandisk, Smart-Media-Card, xD-Picture-Card)
    • Kommunikationstechnik (z.B. Telefonanlagen, Funktelefone, Funkgeräte)
    • Sicherungstechnik (z.B. Überwachungskameras, Bewegungsmelder)
    • Meß-/Prüf-/Regeltechnik (z.B. Voltmeter, Amperemeter) inklusive des innenverlegten Leitungsnetzes und des fachspezifischen Gerätezubehörs (z.B. Kabel,Transportschalen, Blenden, Verteiler, Verbinder)
    Bitte geben SIe eine Zahl kleiner oder gleich 9999999 ein.
  • Neuwert des Equipments

    • Bühnen-/Studiotechnik und Leinwände (z.B. Traversen und sonstige Gerüste, Schienensysteme, Bühnenbilder, Kinoleinwände)
    • Bühnenbautechnik (z.B. Bohr-, Fräs-, Schleifmaschinen, Dreh- und Hobelbänke, sonstige Arbeitsmaschinen
    • Zelte, Tribünen, Podien, Zelthallen, Zeltzubehör, Einrichtung, Heizung, Lüftung
    • Hebetechnik
    • Messemöbel, Einrichtung, Dekobauten, Dekomaterial
    • Cateringausrüstung
    • Antriebstechnik inkl. Steuerungstechnik (z.B. Vorhangantrieb, Elektro-, Diesel- und Ottomotoren)
    • Kompressortechnik einschließlich Antrieb
    Bitte geben SIe eine Zahl kleiner oder gleich 9999999 ein.
  • Selbstbeteiligung für elektronische Geräte und sonstiges Equipment:
  • Versicherungssumme Datenversicherung

    Über diesen Einschluss können Programme (das Betriebssystem zählt zur Hardware) und Daten, die auf den versicherten Geräten installiert bzw. gespeichert sind, versichert werden. Erstattet wird der Wiederbeschaffungswert der Programme oder erneute Lizenzgebühren und die Neuistallation. Auch die Kosten für die Wiederbeschaffung der zerstörten Daten wird ersetzt. Allerdings wird vorausgesetzt, dass eine mindestens wöchentliche Datensicherung vorgenommen wird.

    Bitte geben SIe eine Zahl kleiner oder gleich 500000 ein.
  • Keine Datenversicherung beim Konzept Mannheimer
    Bitte beachten Sie: Beim Konzept Mannheimer wird keine Datenversicherung angeboten. Sie können mit dem Ausfüllen des Antrags fortfahren, sollten dies jedoch bei der Auswahl Ihres Versicherungskonzepts auf der Folgeseite beachten.
  • Weitere Faktoren
  • Vermietung / Verleihe

    Werden die versicherten Geräte nicht vom Versicherungsnehmer selbst genutzt, sondern an Dritte vermietet oder verliehen, so sehen das die Versicherer als höheres Risiko an. Da dann in der Regel mit dem Umgang nicht ganz so vertraute Personen die Geräte nutzen, wird ein Zuschlag auf den Versicherungsbeitrag berechnet.

  • Reduzierung der Maximierung der Selbstbeteiligung je Schadenfall

    Bei einigen Positionen gibt es eine prozentuale Selbstbeteiligung, die durch eine Untergrenze und eine Obergrenze eingeschränkt wird. Zum Beispiel bei der Selbstbeteiligung für Schäden am (nichtelektronischen) Equipment:
    Hier beträgt die Selbstbeteiligung je Schadenfall 10 %, mindestens 250 EUR (oder wahlweise gegen Beitragsnachlass 500 EUR/1.000 EUR), maximal 15.000 EUR (Standard). Gegen Beitragszuschlag lässt sich die Standard-Maximierung von 15.000 EUR auf 10.000 EUR/5.000 EUR reduzieren. Die gewählte Maximierung gilt dann für alle Positionen, wo eine prozentuale Selbstbeteiligung vorgesehen ist.

  • Gefahrenerhöhung

    Bei bestimmten Risikosituationen (Einsatz der versicherten Geräte bei Wasseraufnahmen, bei Motorsportveranstaltungen etc.) erhebt der Versicherer einen Zuschlag auf den Standard-Versicherungsbeitrag, da hier das Risiko einer Beschädigung höher als bei einem normalen Einsatz ist.

  • Transportversicherung

    Versichert werden alle Beschädigungen, die während des Transports der zu versichernden Geräte von der Lagerstätte zum Einsatzort entstehen. Dazu zählen auch Schäden während des Be- und Entladevorgangs von Fahrzeugen. (im Gegensatz zur Haftpflichtversicherung, wo unter dem Begriff Be- und Entladeschäden nur Schäden am zu be- und entladenden Fahrzeug und nur an fremder Ladung auf den Fahrzeugen mitversichert ist)

  • Für das Konzept TechGuard ist aufgrund Ihrer derzeitigen Auswahl kein Angebot möglich. Für die Anzeige eines Angebots im Konzept Mannheimer müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
    • Der Gesamtwert aus elektronischen Geräten und Equipment darf nicht höher als 3.000.000 EUR sein.
  • Für das Konzept Mannheimer ist aufgrund Ihrer derzeitigen Auswahl kein Angebot möglich. Für die Anzeige eines Angebots im Konzept Mannheimer müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
    • Deckungsauftrag: Jahrespauschalbetrag, alternativ kurzfristige Versicherung mit maximal 90 Tagen Laufzeit
    • Der Gesamtwert aus elektronischen Geräten und Equipment darf nicht höher als 2.500.000 EUR sein
    • Es muss sowohl Elektronik als auch sonstiges Veranstaltungsequipment zu versichern sein
  • Beachten Sie bitte, dass bei Versicherungsfällen aufgrund von Pandemien/Epidemien (auch Corona) und aufgrund von Cyber-/Blackoutschäden kein Versicherungsschutz besteht. Siehe hierzu auch die den Versicherungsbedingungen beigefügten Klauseln Nr. 773 und 774.
  • Berechnung VTV
    • Versicherungsbedingungen Konzept Allianz

      • Allgemeine Bedingungen fuer die Ausstellungsversicherung
      • Allgemeine Bedingungen fuer die Elektronik-Versicherung
      • Besondere Vereinbarung Elektronikversicherung
      • Besondere Vereinbarung Transportversicherung
      • Besondere Vereinbarungen Ausstellungsversicherung
      • Kundeninformation gemaess §7 VVG
      • Gueterversicherungsbedingungen - Volle Deckung
      • Gueterversicherungsbedingungen Bergungs- und Beseitigungsklausel
      • Gueterversicherungsbedingungen Beschlagnahme-Klausel
      • Gueterversicherungsbedingungen Bewegungs- und Schutzkostenklausel
      • Gueterversicherungsbedingungen Gueterfolgeschaden-Klausel
      • Gueterversicherungsbedingungen Isotopenklausel
      • Gueterversicherungsbedingungen Klassifikations- und Altersklausel
      • Gueterversicherungsbedingungen Kriegsklausel fuer die Versicherung von Seetransporten sowie von Lufttransporten im Verkehr mit dem Ausland
      • Gueterversicherungsbedingungen Kriegswerkzeugklausel
      • Gueterversicherungsbedingungen Schutz- und Konditionsdifferenzversicherungsklausel
      • Gueterversicherungsbedingungen Streik- und Aufruhrklausel
      • Gueterversicherungsbedingungen Vermoegensschaden-Klausel
      • Pandemie-Klausel 773
      • Cyber/Blackout-Klausel 774
    • Versicherungsbedingungen Konzept Allianz

      • Allgemeine Bedingungen fuer die Maschinen- und Kaskoversicherung von fahrbaren oder transportablen Geraeten
      • Allgemeine Bedingungen fuer die Elektronikversicherung
      • Versicherungsinformationen gemaess §7 VVG
      • Besondere Bedingungen Elektronikversicherung fuer Bild-, Ton- und Lichttechnik / Veranstaltungstechnik
    • Versicherungsbedingungen Konzept Nürnberger

      • Beratungsdokumentation (anlassbezogene Beratung)
      • Besondere Vereinbarungen zur Veranstaltungstechnik-Versicherung EventAssec Tech Guard
      • Vertragsunterlagen und Verbraucherinformationen zur Elektronikversicherung
      • Vertragsunterlagen und Verbraucherinformationen zur Maschinenversicherung
      • Übersicht Tech Guard Bedingungen
  • Anbieterbuttons VTV
    • Anbieter VTV Mannheimer
    • Anbieter VTV Allianz
    • Anbieter VTV Nürnberger
  • Auswahl Ihres Versicherungskonzepts
    Bitte treffen Sie aus den angezeigten Konzepten Ihre Auswahl, um die Versicherung online zu beantragen.

    Mannheimer

    Allianz

    Nürnberger
    Jahresbeitrag inklusive 19 % Versicherungssteuer {kein Angebot VTV Mannheimer:465} {kein Angebot VTV Allianz:553} {kein Angebot VTV TechGuard:461}
    Geltungsbereich Europa Deutschland, EU-Staaten gegen Beitragszuschlag Deutschland, EU-Staaten gegen Beitragszuschlag
    Diebstahl
    Transportrisiko
    Versicherungswert Elektronik Neuwert Neuwert Neuwert
    Versicherungswert Equipment Gemeiner Wert Zeitwert Zeitwert
    genereller Selbstbehalt Elektronik {Selbstbeteiligung:47}
    genereller Selbstbehalt Equipment 250,-- € 10%, mindestens 250,-- € 10%, mindestens 250,-- €
    Datenversicherung/ Softwareversicherung
    Versicherungsdauer Kurzfristvertrag maximal 90 Tage maximal 1 Jahr maximal 1 Jahr
    Akustische Musikinstrumente
    bis maximal 10 % der Gesamtversicherungssumme versicherbar

    bis maximal 10 % der Gesamtversicherungssumme versicherbar
    Höchstentschädigung Digitalkameras
    bis maximal 500,-- €
    Verkaufsbuden, -hütten
    Als Equipment versicherbar

    Separates Konzept

    Separates Konzept
    Jahresbeitrag inklusive 19 % Versicherungssteuer {kein Angebot VTV Mannheimer:465} {kein Angebot VTV Allianz:553} {kein Angebot VTV TechGuard:461}
    Im Beitrag enthaltene Versicherungssteuer {kein Angebot VTV Mannheimer:465} {kein Angebot VTV Allianz:553} {kein Angebot VTV TechGuard:461}
    Versicherungsbedingungen Versicherungsbedingungen
    Konzept Mannheimer
    Versicherungsbedingungen
    Konzept Allianz
    Versicherungsbedingungen
    Konzept Nürnberger
    Legende = nicht versichert = optional versicherbar = versichert im Rahmen der Bedingungen
    Diese Übersicht drucken
Event-Versicherung
  • Veranstaltungshaftpflicht
  • Veranstaltungstechnik
  • Veranstaltungsausfall
  • Betriebshaftpflicht
  • Event All Risk
  • Ausstellungsversicherung
  • Veranstaltungsrechtsschutz
Unternehmen
CompactTeam
Bundesverband Deutscher Versicherungsmakler
Versicherungs-Makler-Genossenschaft
Service
  • Online-Tarif-Rechner
  • Downloads
  • Kontakt
Kontakt
CompactTeam GmbH & Co. KG Versicherungsmakler
Rosenthaler Weg 15
D-13127 Berlin

Tel.: +49 (0)30 - 47 48 67 - 0
Fax: +49 (0)30 - 47 48 67 - 44
Mail: info@compactteam.de
© 1990-2019 eventAssec | Impressum | Datenschutzerklärung
Go to Top
Erstinformation nach § 15 Versicherungs­vermittlungs­verordnung

 
Sehr geehrte Interessenten, vom Gesetzgeber sind wir gehalten, Ihnen eine Reihe Informationen über uns als Versicherungsvermittler zu geben. Damit diese Informationen für Sie von Nutzen sind, haben wir sie für Sie zusammengestellt und erläutert.

 

Name und Anschrift

CompactTeam GmbH & Co. KG Versicherungsmakler
Rosenthaler Weg 15 • 13127 Berlin
Amtsgericht Berlin Charlottenburg • HRA 33268 B

 

Kontaktdaten

Telefon: 030 474867-0
Telefax: 030 474867-44
Email: info@compactteam.de
Internet: www.compactteam.de • www.eventassec.de

 

Komplementärin (Erlaubnisträger)

CompactTeam GmbH
Rosenthaler Weg 15 • 13127 Berlin
Geschäftsführer: Matthias Glesel • Ralf Kramer
Amtsgericht Berlin Charlottenburg • HRB 117760 B
Die vorstehend genannte Firma ist bei der zuständigen Behörde gemeldet und im Vermittlerregister eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 der Gewerbeordnung und der Registrierungsnummer D-NX1M-YH7U7-67.

 
Die Eintragung im Vermittlerregister kann wie folgt überprüft werden:
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V.
11052 Berlin
Telefon (0 180) 60 05 85 0
(Festnetzpreis 0,20 €/Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
www.vermittlerregister.info

 
Als Versicherungsmakler bieten wir eine Beratung an. Die Vergütung – Courtage genannt – für unsere Beratungs-, Vermittlungs- und Betreuungstätigkeit trägt gewohnheitsrechtlich das Versicherungsunternehmen. Die Courtage ist Bestandteil der Versicherungsprämie. Hiervon Abweichendes muss ausdrücklich zwischen uns und dem Auftraggeber vereinbart werden. Insbesondere bei der Vermittlung von sogenannten Nettoprodukten wird in der Regel eine separate Vergütungsabrede vereinbart, die den Auftraggeber zur Zahlung der Vergütung verpflichtet. Nettoprodukte sind Produkte, bei denen die Vermittlungsvergütung nicht in der Versicherungsprämie enthalten ist. Eine Vergütung in Form anderer Zuwendungen erhält unser Unternehmen nicht.

 
Unser Unternehmen hält keine direkte oder indirekte Beteiligung von über 10 % an den Stimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens. Ein Versicherungsunternehmen oder Mutterunternehmen eines Versicherungsunternehmens hält keine direkte oder indirekte Beteiligung von über 10% an den Stimmrechten oder am Kapital des unseres Unternehmens.

 

Information zu den Schlichtungsstellen gemäß § 214 VVG und zur Teilnahme am Streitbeilegungsverfahren gemäß § 36 Verbraucher­streit­beilegungs­gesetz

Zur außergerichtlichen Streitbeilegung können untenstehende Schlichtungsstellen angerufen werden. Gemäß § 17 Abs. 4 der Versicherungsvermittlungsverordnung sind wir verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor folgenden Verbraucherschlichtungsstellen teilzunehmen:

Versicherungsombudsmann e. V.
Postfach 08 06 32
10006 Berlin,
www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung,
Postfach 06 02 22
10052 Berlin
www.pkv-ombudsmann.de

 

Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucher­angelegenheiten (ODR-VO)

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OSPlattform) bereit, die Verbraucher unter https://webgate.ec.europa.eu/odr/main/ finden. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für außergerichtliche Beilegung ihrer Streitigkeiten über vertragliche Verpflichtungen zu nutzen.

 

Beschwerdemanagement

Bei Beschwerden über unsere Tätigkeit wenden Sie sich gerne an unsere Beschwerdestelle:
E-Mail: beschwerde@compactteam.de
Telefon: 030 474867-0

 

Berufsrechtliche Regelungen:

– § 34d Gewerbeordnung
– §§ 59-67 VVG
– VersVermV

Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und von der juris GmbH betriebene Homepage www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.

 
Im Übrigen hoffen wir natürlich sehr, dass dies niemals notwendig wird und Sie mit unserer Leistung stets zufrieden sind. In dem Sinne freuen wir uns auf eine gute Zusammenarbeit.

 
Matthias Glesel und Ralf Kramer
– Geschäftsführer –

 
Sie können diese Erstinformationen auch als PDF-Datei herunterladen: Download Erstinformationen (PDF, 164 KB).