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Ihr Versicherungs­­spezialist für Event & Entertainment
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  • Veranstaltungshaftpflicht für einmalige/kurzfristige Veranstaltungen

    für Veranstaltungen mit einer Dauer bis zu 7 Tagen, je 3 Tage für Auf- und Abbau beitragsfrei mitversichert. Umweltbasishaftpflicht und Umweltschadenversicherung. Motorsportveranstaltungen generell anfragepflichtig!

  • Anzahl der Besucher

    Bitte geben Sie hier die Gesamtzahl der Besucher und Teilnehmer über die Gesamtdauer Ihrer Veranstaltung an. Werden also an 3 Tagen pro Tag 200 Besucher erwartet, so beträgt die anzugebende Besucherzahl 600.

  • Bitte beachten Sie:

    Der Tarif "private Kleinstveranstaltungen im Verwandten und Freundeskreis bis 100 Personen" wird vom Versicherer für rein private Veranstaltungen wie zum Beispiel Hochzeiten, Geburtstagsfeiern etc. akzeptiert. Bei allen anderen Veranstaltungen mit bis zu 100 Personen kommt der Normaltarif bis 500 Personen zur Anwendung.

  • Die Anzahl der Besucher ist zu groß

    Sie haben mehr als 20.000 Besucher angegeben, eine automatische Beitragsberechnung ist oberhalb von 20.000 Besuchern nicht mehr möglich. Bitte sprechen Sie uns direkt an, damit wir Ihnen ein individuelles Angebot berechnen können.

  • Risikoklasse der Veranstaltung

    • Risikoklasse A:
      Hierunter fallen alle Veranstaltungen außer Sportveranstaltungen. Nur die Nürnberger Versicherung stuft Rockkonzerte und Veranstaltungen mit einer vom Ordnungsamt vorgeschriebenen externen Security nicht in die Risikoklasse A ein. Diese Risikoklasse gilt also ohne Einschränkung für Festveranstaltungen, Tanzveranstaltungen, Marktveranstaltungen, Messen, Ausstellungen, Karnevalsveranstaltungen, Abiturbälle, LARP-Veranstaltungen, Tuning-Treffen (ohne Rennveranstaltung) und vieles mehr. Rockkonzerte und Veranstaltungen mit einer vom Ordnungsamt vorgeschriebenen externen Security werden von der Mannheimer Versicherung und von der Hamburger Versicherungs-Service AG ebenfalls in die Risikoklasse A eingestuft. Motorsportveranstaltungen und Extremsport-Events (Bungee-Jumping, Wildwasser-Rafting, Fallschirmspringen etc.) sind anfragepflichtig. Politische Veranstaltungen (Demonstrationen, Wahlkampfveranstaltungen usw.) sind grundsätzlich nicht versicherbar. Es gibt Ausnahmen für Musikparaden (Love-Parade, Christopher-Street-Day o.ä.), die als Demonstration angemeldet werden. Sprechen Sie uns hier bitte direkt an.
    • Risikoklasse B:
      Hierunter fallen Sportveranstaltungen und bei der Nürnberger Versicherung auch Rockkonzerte und Veranstaltungen mit einer vom Ordnungsamt vorgeschriebenen externen Security. Auch Fahrradtouren (ob nun vordergründig mit sportlichem Charakter oder eher touristischem Charakter fallen in die Risikoklasse B. Motorsportveranstaltungen und Extremsport-Events (Bungee-Jumping, Wildwasser-Rafting, Fallschirmspringen etc.) sind anfragepflichtig. Politische Veranstaltungen (Demonstrationen, Wahlkampfveranstaltungen usw.) sind grundsätzlich nicht versicherbar. Es gibt Ausnahmen für Musikparaden (Love-Parade, Christopher-Street-Day o.ä.), die als Demonstration angemeldet werden. Sprechen Sie uns hier bitte direkt an.
  • Die Anzahl der Besucher ist zu klein

    Die von Ihnen gewählte Risikoklasse kann nicht mit der von Ihnen gewählten Anzahl an Besuchern kombiniert werden, weil damit ausschließlich private Veranstaltungen versichert werden können. Bitte wählen Sie bei "Anzahl der Besucher" die nächsthöhere Stufe.

  • Hidden
  • Deckungssumme

    Bis zu den im Versicherungsvertrag vereinbarten Deckungssummen übernimmt der Versicherer die versicherte Haftung des Versicherungsnehmers und der mitversicherten Personen gegenüber dem Geschädigten. Die Deckungssummen sollten großzügig gewählt werden. da der Versicherungsnehmer/Veranstalter auch bei versicherten Schadensfällen mit seinem eigenen Vermögen haftet, wenn die Schadenersatzforderungen höher als die vereinbarte Deckungssummen sind.

  • Veranstaltungshaftpflicht für einmalige und kurzfristige Veranstaltungen
  • Veranstaltungshaftpflicht für einmalige und kurzfristige Veranstaltungen
  • Veranstaltungshaftpflicht für einmalige und kurzfristige Veranstaltungen
  • Flurschäden

    Flurschäden sind Schäden an Grundstücken und Grundstücksbestandteilen, soweit es sich nicht um Gebäude und deren Zubehör handelt, also Schäden an Bepflanzungen, Wegen, Einfassungen etc., wobei allerdings Flurschäden an unbefestigten Parkplätzen vom Versicherungsschutz ausgenommen sind . Mitversichert über diesen Einschluss sind auch Schäden an Leiteinrichtungen wie Straßen, Verkehrszeichen, Verkehrseinrichtungen (zum Beispiel Leitplanken, Fangzäune). Die von Straßenverkehrsbehörden oft geforderte Freistellung der Straßenbaulastträger (Straßenbaubehörde, Wegeeigentümer) von gesetzlichen Haftungsansprüchen, die auf die Beschaffenheit der bei der Veranstaltung benutzten Straßen samt Zubehör zurückgeführt werden können, ist über diesen Einschluss ebenfalls mitversichert.

  • Tribünen

    Zuschlagspflichtig und damit hier anzugeben sind Tribünen (Konstruktionen auf denen Zuschauer stehen oder sitzen können), die vom Veranstalter aufgebaut werden. Damit ist der Veranstalter auch letztendlich für die Statik verantwortlich. Bereits in die Eventlocation integrierte Tribünen sind hier nicht zu berücksichtigen.

  • Hinweis
    • Die folgenden Zuschläge gelten nur für Fahrzeuge, Reit-/Zugtiere und Fuhrwerke, die bei Festumzügen eingesetzt werden. Andere Einsatzzwecke sind bereits im Versicherungsumfang enthalten und müssen hier nicht angeben werden.
  • Berechnungen
    • Versicherungsbedingungen Konzept HVS

      • Kundeninformation und Versicherungsbedingungen zur Haftpflichtversicherung für Veranstaltungen
      • Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen
    • Versicherungsbedingungen Konzept Mannheimer

      • Bedingungen für die Umweltschadensversicherung
      • Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Haftpflicht-Versicherung
      • Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen
      • Kundeninformation gemäß §7 VVG
      • Sideletter zur Veranstalterhaftpflichtversicherung gemäß BBR 63
    • Versicherungsbedingungen Konzept Nürnberger

      • Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen Umwelt-Haftpflicht-Basisversicherung
      • Allgemeine Versicherungsbedingungen
      • Allgemeine Versicherungsbedingungen Umweltschadens-Basisversicherung
      • Merkblatt zur Datenverarbeitung
      • Allgemeine Informationen nach § 1 der Verordnung über Informationspflichten bei Versicherungsverträgen
      • Zusatzdeckung für Veranstaltungs-Haftpflichtversicherung
  • Auswahl Ihres Versicherungskonzepts

    Bitte treffen Sie aus den angezeigten Konzepten Ihre Auswahl, um die Versicherung online zu beantragen.

    Mannheimer

    HVS

    Nürnberger
    Einmalbeitrag inklusive 19 % Versicherungssteuer {Zwischensumme VH kurz Mannheimer:401} {Zwischensumme VH kurz HVS:400} {Zwischensumme VH kurz Nürnberger:402}{kein Angebot VHP kurz Nürnberger:415}
    Deckungssumme Vermögensschäden Vereinbarte Deckungssumme gilt pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden Vereinbarte Deckungssumme gilt pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden 250.000,-- €
    Mietsachschäden an Räumen und Gebäuden durch Feuer und Explosion In Höhe der vereinbarten Deckungssumme, max. 5.000.000,-- € 1.000.000,-- € 500.000,-- €
    Mietsachschäden an Räumen und Gebäuden durch Leitungswasser und Abwässer In Höhe der vereinbarten Deckungssumme, max 5.000.000,-- € 3.000.000,-- € 500.000,-- €
    Mietsachschäden an Räumen und Gebäuden durch sonstige Ursachen 15.000,-- € 250.000,-- € 10.000,-- €
    Mietsachschäden an beweglichen Sachen 5.000,-- € 25.000,-- €
    Schäden durch den Verlust fremder Schlüssel/Codekarten 10.000,-- € 50.000,-- € 10.000,-- €
    Generelle Selbstbeteiligung je Schadenfall 150,-- € 150,-- € 150,-- €
    Bearbeitungsschäden 5.000,-- € 500.000,-- € 10.000,-- €
    Zubereitung und Abgabe von Speisen und Getränken in eigener Regie
    Bereitstellen und Unterhaltung von sanitären Anlagen
    Aufbau, Unterhaltung und Abbau von Veranstaltungstechnik, Zelten, Verkaufsständen
    Einmalbeitrag inklusive 19 % Versicherungssteuer {Zwischensumme VH kurz Mannheimer:401} {Zwischensumme VH kurz HVS:400} {Zwischensumme VH kurz Nürnberger:402}{kein Angebot VHP kurz Nürnberger:415}
    Im Beitrag enthaltene Versicherungssteuer {MwSt. VH kurz Mannheimer:404} {MwSt. VH kurz HVS:403} {MwSt. VH Nürnberger HVS:405}
    Versicherungsbedingungen Versicherungsbedingungen
    Konzept Mannheimer
    Versicherungsbedingungen
    Konzept HVS
    Versicherungsbedingungen
    Konzept Nürnberger
    Legende = nicht versichert = optional versicherbar = versichert im Rahmen der Bedingungen
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Kontakt
CompactTeam GmbH & Co. KG Versicherungsmakler
Rosenthaler Weg 15
D-13127 Berlin

Tel.: +49 (0)30 - 47 48 67 - 0
Fax: +49 (0)30 - 47 48 67 - 44
Mail: info@compactteam.de
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Erstinformation nach § 15 Versicherungs­vermittlungs­verordnung

 
Sehr geehrte Interessenten, vom Gesetzgeber sind wir gehalten, Ihnen eine Reihe Informationen über uns als Versicherungsvermittler zu geben. Damit diese Informationen für Sie von Nutzen sind, haben wir sie für Sie zusammengestellt und erläutert.

 

Name und Anschrift

CompactTeam GmbH & Co. KG Versicherungsmakler
Rosenthaler Weg 15 • 13127 Berlin
Amtsgericht Berlin Charlottenburg • HRA 33268 B

 

Kontaktdaten

Telefon: 030 474867-0
Telefax: 030 474867-44
Email: info@compactteam.de
Internet: www.compactteam.de • www.eventassec.de

 

Komplementärin (Erlaubnisträger)

CompactTeam GmbH
Rosenthaler Weg 15 • 13127 Berlin
Geschäftsführer: Matthias Glesel • Ralf Kramer
Amtsgericht Berlin Charlottenburg • HRB 117760 B
Die vorstehend genannte Firma ist bei der zuständigen Behörde gemeldet und im Vermittlerregister eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 der Gewerbeordnung und der Registrierungsnummer D-NX1M-YH7U7-67.

 
Die Eintragung im Vermittlerregister kann wie folgt überprüft werden:
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V.
11052 Berlin
Telefon (0 180) 60 05 85 0
(Festnetzpreis 0,20 €/Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
www.vermittlerregister.info

 
Als Versicherungsmakler bieten wir eine Beratung an. Die Vergütung – Courtage genannt – für unsere Beratungs-, Vermittlungs- und Betreuungstätigkeit trägt gewohnheitsrechtlich das Versicherungsunternehmen. Die Courtage ist Bestandteil der Versicherungsprämie. Hiervon Abweichendes muss ausdrücklich zwischen uns und dem Auftraggeber vereinbart werden. Insbesondere bei der Vermittlung von sogenannten Nettoprodukten wird in der Regel eine separate Vergütungsabrede vereinbart, die den Auftraggeber zur Zahlung der Vergütung verpflichtet. Nettoprodukte sind Produkte, bei denen die Vermittlungsvergütung nicht in der Versicherungsprämie enthalten ist. Eine Vergütung in Form anderer Zuwendungen erhält unser Unternehmen nicht.

 
Unser Unternehmen hält keine direkte oder indirekte Beteiligung von über 10 % an den Stimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens. Ein Versicherungsunternehmen oder Mutterunternehmen eines Versicherungsunternehmens hält keine direkte oder indirekte Beteiligung von über 10% an den Stimmrechten oder am Kapital des unseres Unternehmens.

 

Information zu den Schlichtungsstellen gemäß § 214 VVG und zur Teilnahme am Streitbeilegungsverfahren gemäß § 36 Verbraucher­streit­beilegungs­gesetz

Zur außergerichtlichen Streitbeilegung können untenstehende Schlichtungsstellen angerufen werden. Gemäß § 17 Abs. 4 der Versicherungsvermittlungsverordnung sind wir verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor folgenden Verbraucherschlichtungsstellen teilzunehmen:

Versicherungsombudsmann e. V.
Postfach 08 06 32
10006 Berlin,
www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung,
Postfach 06 02 22
10052 Berlin
www.pkv-ombudsmann.de

 

Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucher­angelegenheiten (ODR-VO)

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OSPlattform) bereit, die Verbraucher unter https://webgate.ec.europa.eu/odr/main/ finden. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für außergerichtliche Beilegung ihrer Streitigkeiten über vertragliche Verpflichtungen zu nutzen.

 

Beschwerdemanagement

Bei Beschwerden über unsere Tätigkeit wenden Sie sich gerne an unsere Beschwerdestelle:
E-Mail: beschwerde@compactteam.de
Telefon: 030 474867-0

 

Berufsrechtliche Regelungen:

– § 34d Gewerbeordnung
– §§ 59-67 VVG
– VersVermV

Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und von der juris GmbH betriebene Homepage www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.

 
Im Übrigen hoffen wir natürlich sehr, dass dies niemals notwendig wird und Sie mit unserer Leistung stets zufrieden sind. In dem Sinne freuen wir uns auf eine gute Zusammenarbeit.

 
Matthias Glesel und Ralf Kramer
– Geschäftsführer –

 
Sie können diese Erstinformationen auch als PDF-Datei herunterladen: Download Erstinformationen (PDF, 164 KB).