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Ihr Versicherungs­­spezialist für Event & Entertainment
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  • Betriebshaftpflicht für Veranstalter / Eventagenturen

    mit Umweltbasishaftpflicht und Umweltschadenversicherung

  • Für Jahresumsätze > 10 Mio EUR nehmen Sie bitte telefonisch Kontakt mit uns auf.
    Bitte geben SIe eine Zahl kleiner oder gleich 10000000 ein.

    Einschluss des Auftraggeberrisikos

    Dieser Einschluss ist für Eventagenturen interessant, also für Versicherungsnehmer, die für Dritte Veranstaltungen planen und organisieren ohne selbst Veranstalter zu sein. Ähnlich einem Bauherrn, der einen Generalunternehmer mit dem Bau seines Hauses beauftragt und trotzdem eine Bauherren-Haftpflichtversicherung abschließen sollte, benötigt der Veranstalter auch wenn er eine Eventagentur mit der Planung, Organisation und Durchführung beauftragt eine eigene Veranstaltungs-Haftpflichtversicherung, um gegen Schadenersatzansprüche, die an ihn als Veranstalter herangetragen werden, versichert zu sein. Auf diesen Umstand sollte jede Eventagentur ihre Kunden hinweisen. Oder das Auftraggeber-Risiko eben pauschal in den eigenen Versicherungsvertrag einschließen, um den Kunden erklären zu können, dass bezüglich ihrer Veranstaltungs-Haftpflichtversicherungen bereits alles geregelt ist.

    Flurschäden für Veranstaltungen bis 7 Tage

    Flurschäden sind Schäden an Grundstücken und Grundstücksbestandteilen, soweit es sich nicht um Gebäude und deren Zubehör handelt, also Schäden an Bepflanzungen, Wegen, Einfassungen etc., wobei allerdings Flurschäden an unbefestigten Parkplätzen vom Versicherungsschutz ausgenommen sind . Mitversichert über diesen Einschluss sind auch Schäden an Leiteinrichtungen wie Straßen, Verkehrszeichen, Verkehrseinrichtungen (zum Beispiel Leitplanken, Fangzäune). Die von Straßenverkehrsbehörden oft geforderte Freistellung der Straßenbaulastträger (Straßenbaubehörde, Wegeeigentümer) von gesetzlichen Haftungsansprüchen, die auf die Beschaffenheit der bei der Veranstaltung benutzten Straßen samt Zubehör zurückgeführt werden können, ist über diesen Einschluss ebenfalls mitversichert.

    Unverschuldete Haftung bei Mietsachschäden an Räumen und Gebäuden

    Grundsätzlich versichert die Veranstaltungs-Haftpflichtversicherung die persönliche gesetzliche Haftung des Veranstalters, seiner Angestellten (sofern Sie mit der Durchführung der Veranstaltung betraut sind) und der Helfer. Wenn dieser Personenkreis wegen schuldhaftem Verhalten einen Schaden herbeiführt und in die Haftung genommen wird, leistet die Veranstaltungs-Haftpflichtversicherung. Dies gilt auch für die in der Betriebs-Haftpflichtversicherung für Eventagenturen enthaltenen Veranstaltungs-Haftpflichtversicherung. Nun ist aber folgendes Szenario nicht selten: Erst bei der Übergabe der Veranstaltungsräume an den Vermieter nach Veranstaltungsende wird bemerkt, dass Gäste, die sich im Nachhinein nicht mehr ermitteln lassen,Gebäudebestandteile beschädigt haben. Hier haftet der Veranstalter gegenüber dem Vermieter nicht aufgrund eines Verschuldens, sondern aus den vertraglichen Vereinbarungen des Mietvertrages heraus. Diese vertragliche Haftung ist normalerweise nicht mitversichert, bei kurzfristigen Veranstaltungs-Haftpflichtversicherungen auch generell nicht mitversicherbar.

    In der Betriebs-Haftpflichtversicherung für Eventagenturen lässt sich die unverschuldete Haftung anlässlich von Mietsachschäden an Räumen und Gebäuden gegen einen geringen Mehrbeitrag mitversichern.

  • Diese Angabe ist nur für das Angebot der Nürberger Versicherung relevant, weil für die anderen Versicherungskonzepte keine pauschale Deckung für Spielgeräte möglich ist. Sollten Sie Interesse an einer individuellen Lösung haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
  • Berechnung BHP V/E
  • Anbieterbuttons
    • Versicherungsbedingungen Konzept Mannheimer

      • Besondere Vereinbarungen zu Event-, Marketing- und Kommunikationsagenturen
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      • Zusatzdeckung für die Haftpflichtversicherung von Eventagenturen - Grund-Deckung -
      • Zusatzdeckung für die Haftpflichtversicherung von Eventagenturen - Komfort-Deckung -
      • Zusatzdeckung für die Haftpflichtversicherung von Eventagenturen - Premium-Deckung -
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  • Auswahl Ihres Versicherungskonzepts
    Bitte treffen Sie aus den angezeigten Konzepten Ihre Auswahl, um die Versicherung online zu beantragen.

    Mannheimer

    HVS

    Nürnberger
    Jahresbeitrag inklusive 19 % Versicherungssteuer {kein Angebot BHP V/E Mannheimer:495} {kein Angebot BHP V/E HVS:514} {kein Angebot BHP V/E Nürnberger:432}
    Deckungssumme Vermögensschäden Vereinbarte Deckungssumme gilt pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden Vereinbarte Deckungssumme gilt pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden 250.000,-- €
    Generelle Selbstbeteiligung je Schadenfall 150,-- € 150,-- € 150,-- €
    Bearbeitungsschäden 1.000.000,-- € 1.000.000,-- €
    Polizeilich genehmigte Feuerwerke
    Mietsachschäden an beweglichen Sachen 25.000,-- € (50.000,-- € bei Vereinbarung 10 Mio. € Deckungssumme) 50.000,-- € Nur technische Geräte:
    Flurschäden
    Auftraggeberrisiko
    Unverschuldete Haftung bei Mietsachschäden an Räumen und Gebäuden
    Pauschaler Einschluss von Spielgeräten individuelle Vereinbarung nach Absprache individuelle Vereinbarung nach Absprache
    Bereitstellen und Unterhaltung von sanitären Anlagen
    Aufbau, Unterhaltung und Abbau von Veranstaltungstechnik, Zelten, Verkaufsständen
    Jahresbeitrag inklusive 19 % Versicherungssteuer {kein Angebot BHP V/E Mannheimer:495} {kein Angebot BHP V/E HVS:514} {kein Angebot BHP V/E Nürnberger:432}
    Im Beitrag enthaltene Versicherungssteuer
    Versicherungsbedingungen Versicherungsbedingungen
    Konzept Mannheimer
    Versicherungsbedingungen
    Konzept HVS
    Versicherungsbedingungen
    Konzept Nürnberger
    Legende = nicht versichert = optional versicherbar = versichert im Rahmen der Bedingungen
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CompactTeam GmbH & Co. KG Versicherungsmakler
Rosenthaler Weg 15
D-13127 Berlin

Tel.: +49 (0)30 - 47 48 67 - 0
Fax: +49 (0)30 - 47 48 67 - 44
Mail: info@compactteam.de
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Erstinformation nach § 15 Versicherungs­vermittlungs­verordnung

 
Sehr geehrte Interessenten, vom Gesetzgeber sind wir gehalten, Ihnen eine Reihe Informationen über uns als Versicherungsvermittler zu geben. Damit diese Informationen für Sie von Nutzen sind, haben wir sie für Sie zusammengestellt und erläutert.

 

Name und Anschrift

CompactTeam GmbH & Co. KG Versicherungsmakler
Rosenthaler Weg 15 • 13127 Berlin
Amtsgericht Berlin Charlottenburg • HRA 33268 B

 

Kontaktdaten

Telefon: 030 474867-0
Telefax: 030 474867-44
Email: info@compactteam.de
Internet: www.compactteam.de • www.eventassec.de

 

Komplementärin (Erlaubnisträger)

CompactTeam GmbH
Rosenthaler Weg 15 • 13127 Berlin
Geschäftsführer: Matthias Glesel • Ralf Kramer
Amtsgericht Berlin Charlottenburg • HRB 117760 B
Die vorstehend genannte Firma ist bei der zuständigen Behörde gemeldet und im Vermittlerregister eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 der Gewerbeordnung und der Registrierungsnummer D-NX1M-YH7U7-67.

 
Die Eintragung im Vermittlerregister kann wie folgt überprüft werden:
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V.
11052 Berlin
Telefon (0 180) 60 05 85 0
(Festnetzpreis 0,20 €/Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
www.vermittlerregister.info

 
Als Versicherungsmakler bieten wir eine Beratung an. Die Vergütung – Courtage genannt – für unsere Beratungs-, Vermittlungs- und Betreuungstätigkeit trägt gewohnheitsrechtlich das Versicherungsunternehmen. Die Courtage ist Bestandteil der Versicherungsprämie. Hiervon Abweichendes muss ausdrücklich zwischen uns und dem Auftraggeber vereinbart werden. Insbesondere bei der Vermittlung von sogenannten Nettoprodukten wird in der Regel eine separate Vergütungsabrede vereinbart, die den Auftraggeber zur Zahlung der Vergütung verpflichtet. Nettoprodukte sind Produkte, bei denen die Vermittlungsvergütung nicht in der Versicherungsprämie enthalten ist. Eine Vergütung in Form anderer Zuwendungen erhält unser Unternehmen nicht.

 
Unser Unternehmen hält keine direkte oder indirekte Beteiligung von über 10 % an den Stimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens. Ein Versicherungsunternehmen oder Mutterunternehmen eines Versicherungsunternehmens hält keine direkte oder indirekte Beteiligung von über 10% an den Stimmrechten oder am Kapital des unseres Unternehmens.

 

Information zu den Schlichtungsstellen gemäß § 214 VVG und zur Teilnahme am Streitbeilegungsverfahren gemäß § 36 Verbraucher­streit­beilegungs­gesetz

Zur außergerichtlichen Streitbeilegung können untenstehende Schlichtungsstellen angerufen werden. Gemäß § 17 Abs. 4 der Versicherungsvermittlungsverordnung sind wir verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor folgenden Verbraucherschlichtungsstellen teilzunehmen:

Versicherungsombudsmann e. V.
Postfach 08 06 32
10006 Berlin,
www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung,
Postfach 06 02 22
10052 Berlin
www.pkv-ombudsmann.de

 

Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucher­angelegenheiten (ODR-VO)

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OSPlattform) bereit, die Verbraucher unter https://webgate.ec.europa.eu/odr/main/ finden. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für außergerichtliche Beilegung ihrer Streitigkeiten über vertragliche Verpflichtungen zu nutzen.

 

Beschwerdemanagement

Bei Beschwerden über unsere Tätigkeit wenden Sie sich gerne an unsere Beschwerdestelle:
E-Mail: beschwerde@compactteam.de
Telefon: 030 474867-0

 

Berufsrechtliche Regelungen:

– § 34d Gewerbeordnung
– §§ 59-67 VVG
– VersVermV

Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und von der juris GmbH betriebene Homepage www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.

 
Im Übrigen hoffen wir natürlich sehr, dass dies niemals notwendig wird und Sie mit unserer Leistung stets zufrieden sind. In dem Sinne freuen wir uns auf eine gute Zusammenarbeit.

 
Matthias Glesel und Ralf Kramer
– Geschäftsführer –

 
Sie können diese Erstinformationen auch als PDF-Datei herunterladen: Download Erstinformationen (PDF, 164 KB).