Garderobenversicherung

Garderobenversicherung

Wer braucht eine Garderobenversicherung?

Wenn Sie als Veranstalter regelmäßiger kommerzieller Events bzw. Inhaber eines Veranstaltungsortes das Risiko absichern wollen, Schadenersatz für Gästen beschädigte oder abhanden gekommene Garderobenstücke leisten zu müssen, ist für Ihre Garderobe eine Versicherung genau das richtige. Es ist durchaus denkbar, dass einer Besucherin durch eine Verwechslung ein wertvoller Pelzmantel verlustig geht, da macht sich die Investition in eine Garderobenversicherung vielfach bezahlt.

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Welche Versicherungen bieten 2020 eine Garderobenversicherung an?

Wir haben die Garderobenversicherung der Haftpflichtkasse Darmstadt im Programm. Diese bietet die Garderoben-Haftpflichtversicherung mit 2 Varianten an:

  • mit Garderobenscheinen der Haftpflichtkasse Darmstadt
  • mit betriebseigenen Marken

Die Haftungssumme je Schein bzw. Marke beträgt 2.500 € oder 10.000 €.

Welche Garderobenstücke sind versichert?

Als Garderobenstücke gelten die von den Besuchern der Veranstaltung zur Aufbewahrung abgegebenen Bekleidungsstücke wie Jacken, Mäntel, Strickjacken, Blazer, Westen und Accessoirs wie Halstücher, Handschuhe und Brillen, Schirme, Stöcke sowie Handtaschen und ähnliche Behältnisse.

Besteht auch für private Veranstaltungen Versicherungsschutz?

Die Garderobenversicherung richtet sich an kommerzielle Veranstalter, da zum einen eine bewachte Garderobe eingerichtet sein muss. Zum anderen läuft der Versicherungsvertrag jeweils ein Jahr, so dass es für einmalige Veranstaltungen wenig Sinn macht. Es ist Vorraussetzung, dass ein für das Publikum nicht zugänglicher, ständig bewachter Aufbewahrungsort vorhanden ist und nicht leicht zu fälschende betriebseigene Garderobenmarken bzw. Garderobenscheine der Haftpflichtkasse Darmstadt ausgegeben werden. Informieren Sie sich auch über andere Produkte aus dem Bereich der Veranstaltungsversicherung, wie beispielsweise die Veranstalterhaftpflicht.

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Kommt die Garderobenversicherung auch für Verlust oder Beschädigung der Gegenstände auf?

Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Unterhaltung einer Garderobe für den Fall, dass ein Dritter Schadenersatz für Schäden fordert, die während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten sind. Diese Schäden beinhalten Unauffindbarkeit (auch durch Diebstahl), Verwechslung oder Beschädigung der Gegenstände durch z.B. Verunreinigung von Garderobenstücken/Kleidungsstücken, die von Gästen in einer ständig bewachten, nur dem Garderobenpersonal zugänglichen Garderobe abgegeben worden sind. Außerdem dürfen dort ausschließlich entweder vom Versicherer gelieferte, zuvor noch nicht verwendete Garderobenscheine oder betriebseigene Marken des Vesicherungsnehmers ausgegeben werden.

Was muss ich im Schadenfall tun?

Jeder Versicherungsfall ist, auch wenn noch keine Schadensersatzansprüche erhoben worden sind, der Haftpflichtversicherung innerhalb einer Woche anzuzeigen. Das Gleiche gilt, wenn gegen den Versicherungsnehmer Haftpflichtansprüche geltend gemacht werden.

Welche Leistungen erbringt die Garderobenversicherung?

Der Versicherungsschutz umfasst die Prüfung der Haftpflichtfrage, die Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche und die Freistellung des Versicherungsnehmers von berechtigten Schadenersatzverpflichtungen. Ist die Schadenersatzverpflichtung des Versicherungsnehmers mit bindender Wirkung für den Versicherer festgestellt, hat der Versicherer den Versicherungsnehmer binnen zwei Wochen vom Anspruch des Dritten freizustellen.

Gibt es auch Inhalt der nicht versichert ist?

Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind Haftpflichtansprüche aus

  • Beschädigung oder Abhandenkommen von Bargeld, Wertsachen wie Schmuck, Schlüssel oder Urkunden und solchen Gegenständen, die sich in den Garderobenstücken befinden (z.B. der Inhalt von Taschen oder Börsen),
  • Schäden infolge Abhandenkommens des Garderobenscheins,
  • Verlust, Verwechslung oder Beschädigung von Garderobenstücken, die bis zur Schließung der Garderobe oder Dienstbeendigung des Personals in der Garderobe nicht abgeholt wurden,
  • Schäden, die durch Kriegsereignisse, Verfügungen oder Maßnahmen von hoher Hand, höhere Gewalt, Streik, innere Unruhen oder Plünderungen entstehen.

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Wie hoch sind die Beiträge der Garderobenversicherung?

Der Beitrag richtet sich nach der Anzahl der Garderobenmarken bzw. Garderobenscheine. Für betriebseigene Marken beträgt der Beitrag 3,- € pro Garderobenhaken oder -bügel bei einer Haftungssumme von 2.500 €, mindestens jedoch 270,- € im Jahr. Bei einer Haftungssumme von 10.000 € erhöht sich der Beitrag auf 6,- € pro Garderobenhaken oder -bügel (mindestens 550,- €).

Sollten Garderobenscheine der Haftpflichtkasse Darmstadt bestellt werden kosten je 1.000 Scheine nur 55,- € netto bei einer Haftungssumme von 2.500 €. Bei einer Haftungssumme von 10.000 € werden pro 1.000 Scheine 110,- € zzgl. Versicherungssteuer fällig. Dazu kommt noch die einmalige Versandkostenpauschale in Höhe von 14,90 € per Nachnahme.

Wie kann ich die Garderobenversicherung abschließen?

Der Antrag beschränkt sich auf eine Seite, auf der zunächst die persönlichen Daten des Versicherungsnehmers sowie die Betriebsbeschreibung abgefragt werden (z.B. Hotel, Konzerthaus, Theater ect.). Anschließend wird die Anzahl der Scheine bzw. Marken angegeben, aus denen sich der Beitrag errechnet. Des weiteren kann man sich zwischen vierteljährlicher, halbjährlicher oder jährlicher Zahlungsweise entscheiden. Nach der Frage nach einer Vorversicherung muss der Antragsteller nur noch unterschreiben.

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