You are here:
- Home
- Filmversicherung Verbraucherinfos
Verbraucherinformationen zur Filmversicherung
- Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB 2013)
- Besondere Bedingungen für die Ausfallversicherung (Ausfall 2013)
- Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Film- und Veranstaltungsversicherungen AVB 2013 (Fassung Januar 2017)
- Besondere Bedingungen für die Bild-, Ton- und Datenträgerversicherung (BiToDa 2013)
- Merkblatt zur Datenverarbeitung 2013
- Besondere Bedingungen für die Geräteversicherung Geräte 2013
- Besondere Hinweise 2013
- Kundeninformationen zum Vertrag 2013
- Besondere Bedingungen für die Requisiten- und Ausstattungsversicherung (RAV 2013)
- Zusatzbedingungen für die Haftpflichtversicherung von Medienbetrieben (ZHM 2013)
- Klausel Ausschluss von Risiken im Zusammenhang mit Ukraine, Russland, Belarus
- Klausel Ausschluss Blackoutschäden (Stand 01/2023)
- Klausel Ausschluss Cyber-Risiken (Stand 01/2026)
- Klausel Sanktionen / Embargos
- Klausel Ausschluss „Übertragbare Krankheiten“(Stand 07/2022)
Zelte, Bühnen, Sanitärcontainer, Licht, Ton, Video und vieles mehr: So sichern Sie Ihre Veranstaltungstechnik bei uns optimal ab.
Gewitter, Streik, Technikprobleme: Diese Versicherung gibt finanziellen Schutz, falls ein Event ausfällt, abgebrochen oder verschoben werden muss.
Unsere in Deutschland in dieser Form einzigartige Event-All-Risk-Versicherung vereint verschiedene sonst einzeln abzuschließende Versicherungen.
Ärger mit Vertragspartnern? Die Veranstaltungs-Rechtsschutzversicherung trägt die Kosten für Anwalt und Gericht oder Mediation.
Sie organisieren beruflich Veranstaltungen? Dann ist unsere Betriebshaftpflicht für Eventagenturen das Richtige für Sie.
Wertvolle Exponate oder aufwändige Messestände: Wollen Sie Ausstellungen oder Messen absichern, ist dies die richtige Versicherung für Sie.


