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Rahmenvertrag (Haftpflicht)
- Betriebshaftpflicht
- Veranstaltungshaftpflicht für eigene Veranstaltungen
- Mitwirkung bei fremden Veranstaltungen

nähere Informationen
Zielgruppen
• Eventagenturen
• Marketingagenturen
• Kommunikationsagenturen
• Veranstalter
Besondere Vereinbarungen:
Mitversichert ist im Rahmen des Vertrages, auch ohne besondere Anzeige, die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers:
• aus der Beaufsichtigung und/oder Koordinierung fremder Unternehmen bei der Ausführung von Arbeiten/Aufgaben im Interesse des Versicherungsnehmers;
• aus der Bereitstellung und Unterhaltung (Verkehrssicherung) des Veranstaltungsplatzes/-grundstückes bzw. Veranstaltungsgebäudes und/oder -raumes;
• aus der Durchführung der im Zusammenhang mit den Veranstaltungen stehenden und erforderlichen Vorbereitungs- und Abschlussarbeiten;
• aus Aufbau, Unterhaltung und Abbau von Beleuchtungs- und Beschallungsanlagen und sonstiger technischen Hilfsmittel für die Veranstaltungen;
• aus der Bereitstellung und Unterhaltung von sanitären Anlagen (z.B. WC-Wagen);
• aus Aufbau, Unterhaltung und Abbau von Hinweisschildern, Wegweisern, Werbetafeln, Transparenten, Plakaten usw., auch außerhalb des Veranstaltungsortes;
• aus der Durchführung eines Ordnungsdienstes, der Einlasskontrolle und Sicherung der Veranstaltung, für den Teil, der von den Versicherten selbst durchgeführt wird;
• aus der Einrichtung und Unterhaltung eigener Sanitätsstationen mit allen dazugehörigen Instrumenten, Apparaten und Einrichtungen, soweit diese in der Heilkunde anerkannt sind;
• aus Aufbau, Unterhaltung, Betrieb und Abbau von Zelten, Tribünen und Podien, sofern sie baupolizeilich zugelassen sind und abgenommen wurden;
• aus Aufbau, Unterhaltung, Betrieb und Abbau von Verkaufsständen oder -Buden und dgl., sofern diese von den Versicherten in eigener Regie betrieben werden;
• aus Betreiben eines VIP- und Pressebereiches;
• aus der gelegentlichen Zubereitung und der Abgabe von Speisen und Getränken, sofern von den Versicherten in eigener Regie durchgeführt;
• aus der Zurverfügungstellung von Parkplätzen (ohne Fahrzeugbewachung);
• aus dem erlaubten Abbrennen eines Feuerwerkes durch einen berufsmäßigen Pyrotechniker oder aus dem erlaubten Abbrennen eines Oster- o.ä. Feuers;
• als Veranstalter für eigene Veranstaltungen bis zu 10.000 Besucher je Veranstaltungstag. Für fremde Veranstaltungen gilt der Versicherungsschutz nur, sofern anderweitig kein Versicherungsschutz besteht. Andere Versicherungen (z.B. Betriebsoder Veranstalter-Haftpflichtversicherungen) gehen diesem Versicherungsschutz vor.
"Mitversicherte Personen" Mitversichert ist - subsidiär - die persönliche gesetzliche Haftpflicht ehrenamtlicher Helfer für Schäden, die sie in Ausübung ihrer Verrichtungen für den Versicherungsnehmer verursachen. Eigene Haftpflichtversicherungen gehen diesem Versicherungsschutz vor.
"Beauftragung von Subunternehmern" Mitversichert ist - subsidiär - die persönliche gesetzliche Haftpflicht von fremden Unternehmen und Freiberuflern für Schäden, die sie in Ausübung ihrer Verrichtungen für den Versicherungsnehmer verursachen. Eigene Haftpflichtversicherungen gehen diesem Versicherungsschutz vor. Es besteht über diesen Vertrag keine Summenund/ oder Konditionsdifferenzdeckung.
Deckungssummen
Variante 1 (Komfort):
• Für Personen- und Sach- und Vermögensschäden:
    5.000.000 EUR
• Umweltschadensversicherung
    1.000.000 EUR
Variante 2 (Premium):
• Für Personen- und Sach- und Vermögensschäden:
    10.000.000 EUR
• Umweltschadensversicherung
    1.000.000 EUR
Deckungserweiterungen
• Mietsachschäden an Räumen/Gebäuden durch    Leitungswasser und Abwasser bis 1 Mio. €
• Mietsachschäden an Räumen/Gebäuden durch    sonstige Ursachen bis 50.000 €
• Mietsachschäden an beweglichen Sachen bis 25.000 €
• Tätigkeitsschäden - Be- und Entladeschäden bis 50.000 €
• sonstige Tätigkeitsschäden (Tätigkeiten außerhalb der    Betriebsstätte) bis 1 Mio. €
• Obhutsschäden bis 50.000 €
• Abhandenkommen von fremden Schlüsseln und Codekarten    bis 100.000 €
• Umwelthaftpflicht-Basis- und Regressdeckung
• Umweltschadensversicherung - Grunddeckung
Selbstbeteiligung
Es gilt ein Selbstbehalt in Höhe von 150 € bei Sachschäden und/oder ein Selbstbehalt von 500 € bei Vermögensschäden.
Vertragsgrundlagen
Es gelten die jeweiligen Bedingungen des Versicherers und die Sonderbedingungen von Eventassec.
Beiträge
Beitragssätze Komfort (Mindestbeitrag = 950 €):
bei einem Jahresumsatz bis:
1. Mio € = 1,30 ‰
3. Mio € = 1,15 ‰
5. Mio € = 0,95 ‰
über 5 Mio. € = 0,75 ‰
Beitragssätze Premium (Mindestbeitrag = 1.450 €):
bei einem Jahresumsatz bis:
1. Mio € = 1,50 ‰
3. Mio € = 1,30 ‰
5. Mio € = 1,15 ‰
über 5 Mio. € = 1,00 ‰
Zusätzlich Einschließbar für beide Varianten:
Ansprüche aus Benachteiligungen + 300 €
Einschluss des Auftraggeberrisikos + 25%
Flurschäden für Veranstaltungen bis 7 Tage + 350 €
(Sublimit: 10.000 €, Selbstbehalt: 500 €)
Flurschäden für Veranstaltungen bis 7 Tage + 0,07 € pro Besucher
(Sublimit: 100.000 €, Selbstbehalt: 1.500 €)
Alle Beiträge verstehen sich als Jahresnettobeiträge ohne die derzeit gültige Versicherungssteuer von 19%.

Alternativ: Basisdeckung
3 Mio. € VS für Personen- und Sachschäden
50.000 € VS Vermögensschäden
3 Mio. € für die Umweltschadens-Basisversicherung
Beiträge
Beitragssätze Basis (Mindestbeitrag = 577 €):
bei einem Jahresumsatz bis:
750.000 € = 0,80 ‰
1,5 Mio. € = 0,76 ‰
3,5 Mio. € = 0,72 ‰
5,0 Mio. € = 0,70 ‰
Genereller SB: 150 € pro Schadensfall
Alle Beiträge verstehen sich als Jahresnettobeiträge ohne die derzeit gültige Versicherungssteuer von 19%.




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Bilder von Veranstaltungen |
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