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Veranstaltungstechnikerhaftpflicht
Zielgruppen
Freiberufliche Veranstaltungs- und Bühnentechniker, insbesondere Bühnen-, Ton- und Lichttechniker, Bühnen und Messebauer, mit gelegentlicher Übernahme von Funktionen bei der Produktionsleitung (nur
Organisationsverschulden, ohne Vermögensschäden); falls besonders vereinbart, ergänzt um die Tätigkeiten der Bühnenpyrotechnik (nur im Rahmen der Veranstaltungsrealisierung).
Gegenstand der Versicherung
Versichert ist die persönliche gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus seiner Tätigkeit als freiberuflicher Veranstaltungs- und Bühnentechniker und – falls besonders vereinbart – ergänzt um die
Tätigkeiten Bühnenpyrotechnik (nur im Rahmen des Veranstaltungsauf- / -abbaus).
Tätigkeiten über das gewöhnliche Berufsbild des Berufsstandes hinaus und die Versicherung von mehr als einem freiberuflichen Veranstaltungs- und Theatertechniker über einen Einzelvertrag bedürfen einer
besonderen Vereinbarung.
Geltungsbreich
Europa
Deckungssummen
3.000.000 € Personen- Sach- und Vermögensschäden
1.000.000 € Umweltschadensversicherung
Mindestbeitrag
260,00 € Jahresnettobeitrag
Deckungsinhalte
- Vertraglich übernommene gesetzliche Haftpflicht
- Mietsachschäden an Räumen/Gebäuden durch Leitungswasser und Abwasser bis 1 Mio. €
- Mietsachschäden an Räumen/Gebäuden durch sonstige Ursachen bis 50.000 €
- Mietsachschäden an beweglichen Sachen 50.000 €
- Tätigkeitsschäden - Be- und Entladeschäden
- Sonstige Tätigkeitsschäden (Tätigkeiten außerhalb der Betriebsstätte) bis 50.000 €
- Obhutsschäden bis 50.000 €
- Abhandenkommen von fremden Schlüsseln und Codekarten bis 100.000 €
- Planung/Bauleitung für ausschließlich vom Versicherungsnehmer zu erstellende Bauvorhaben (ohne Schäden am Bauwerk)
- Aktive Werklohnklage bis 50.000 €
- Erfüllungsnebenschäden
- Umweltschadensversicherung




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